Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1902. (79)

Nötzel:  Die  russische  Sozialpolitik

in  einem  zusammenhängenden  Grundstück  aus  dem
Gemeindeland  austeilen  zu  lassen,  so  erhielt  es  nunmehr
  das  Recht,  sich  die  zur  Zeit  in  seiner  tatsächlichen
Nutzung  befindlichen  Streuländereien  ohne  weiteres
zum  Privatbesitz  festigen  zu  lassen  (und  sie  auch  an
einen  anderen  Bauern  zu  verkaufen,  wenn  dieser  auch
zu  einer  fremden  Gemeinde  gehört).  Landgemeinden,
bei  denen  im  Verlaufe  von  24  Jahren  keine  allgemeine
Umteilung  mehr  stattgefunden  hatte,  wurden  für  erloschen
  erklärt,  wenn  auch  in  ihnen  das  übliche  Zusammenwerfen
  und  Austeilen  der  Abgabepflichten
weiterbestand.  Die  Absicht  der  Regierung  ist  klar:  sie
will  sich  eine  Stütze  schaffen  in  einer  rarten.  am
Privatbesitze  kräftig  interessierten  Bauernschaft  (da
der  Adel  nun  einmal  unaufhaltsam  seinem  Untergang
  entgegengeht;  seit  Aufhebung  der  Leibeigenschaft
  hat  er  bereits  mehr  als  ein  Drittel  seines  Bodens
  verloren).  Ob  das  der  russischen  Regierung  gelingen
  wird,  dürfte  zweiselhaft  sein,  ganz  abgesehen
davon,  daß  der  Preis  denn  doch  sehr  hoch  genannt
werden  muß;  so  erst  entstand  ja  ein  landloses  Proletariat
  in  Rußland.  Denn  selbstverständlich  bringen
Aufkäufer  massenhaft  russischen  Bauernboden  zu
Schleuderpreisen  an  sich  und  verpachten  ihn  den  Dorfbauern,
  denen  dieser  Boden  seiner  Lage  nach  unentbehrlich
  ist,  entweder  zu  ungeheuerlichen  Preisen  oder
verkaufen  ihnen  denselben  zum  drei=  bis  vierfachen
Preise  zurück,  wobei  die  Landgemeinden  nicht  die  geringste
  Kreditgewährung  von  seiten  des  Staates  genießen.
  Trotzdem  scheintsich  die  russische  Candgemeinde
dort,  wo  sie  seit  alters  her  Wurzel  faßte,  zu  halten,
während  sie  da,  wo  sie  erst  kurze  Zeit  besteht,  vornehmlich
  da,  wo  sie  von  der  russischen  Regierung  selber  aus
Steuergründen  eingeführt  wurde,  in  den  nördlichen
und  südlichen  Gernfländern,  unaufhaltsam  auseinanderfällt.
  Aus  der  Unmengeder  vorliegenden  Ziffern
läßt  sich  ein  genaues  Bild  nicht  gewinnen.  Zweifellos
wurde  von  Inkrafttreten  des  Gesetzes  bis  heute  der
Austritt  aus  der  Landgemeinde  durch  Gouverneure
und  Kreisvorsteher  auf  jede  Weise  gefördertunderprett.
Die  Volksnot  drängt  auf  denselben  Weg  der  bäuerlichen
  Landentäußerung.  Die  Zunahme  des  Lumpenproletariats
  scheint  bis  jetzt  zweifelloser  als  die  Zunahme
  des  Industrieproletariats.  Der  Bodenwucher
blüht  auf  dem  Lande,  und  die  Dorfmächtigen  verstlaven
  mehr  als  je  die  Dorfarmen.  Alles  in  allem
das  Gegenteil  eines  sozialen  Ausgleichs!  Wir  gehen
wohl  kaum  Hen,  wenn  wir  in  den  heillosen  Zuständen
auf  dem  russischen  Dorfe,  d.  h.  in  dem  Bestreben  der
russischen  Regierung  von  ihnen  abzulenken,  eine  der
Hauptursachen  des  heutigen  Weltkrieges  erblicken.

II.  Die  Sozialpolitik  im  engeren  Sinne.

a)  Arbeiterpolitik.  Viel  neueren  Datums  als
die  russische  Agrarpolitik  ist  die  russische  Sozialpolitik
im  engeren  Sinne,  d.  h.  die  Politik  im  Hinblick  auf
die  industriellen  Arbeiter.  Hier  gelten  indes  genan
dieselben  Grundsätze  wie  für  die  russische  Agrarpolitik
  schon  insofern,  als  die  Fabrikarbeiter  immer  noch
einen  sehr  geringen  Teil  des  russischen  Proletariats
ausmachen,  und  selbst  von  den  gewerblichen  Arbeitern
immer  noch  im  ursprünglichen  russischen  Gewerbebetrieb,
  der  Hausindustrie,  zweieinhalb  soviel  beschäf.-tigt
  sind  als  in  der  Fabrik.  Die  russische  Fabrik  imeuropäischen
  Sinn  ist  an  sich  schon  eine  Schöpfung  des
Zartums  und  lediglich  aus  Rüstungsbedürfnissen  hervorgegangen.
  Peter  der  Große  brauchte  Tuche,  Waffen
und  Munition  für  seine  Heere.  Er  befahl  einer  Anzahl

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der  reichsten  Grundbesitzer,  Fabriken  zu  gründen;  als
Arbeiter  wurden  ihnen  Kronleibeigene,  sog.  Possessionsbauern,
  zugewiesen.  Käufer  wurden  ihnen  dadurch
  verschufst,  daß  man  ihnen  Monopole  gab  und
die  Einfuhr  mit  hohen  Zöllen  belegte.  Trotzdem
führte  die  russische  Fabrik  ein  kümmerliches  Dasein,
bis  Kathatina  II.  die  Monopole  nufhob  und  folgerichtig
  das  System  des  freien  und  inneren  Wettbewerbs
durchführte.  An  Stelle  des  staatlichen  Zwanges  trat
das  heute  noch  gültige  Prinzip  der  staatlichen  Unterstützung.
  Weil  die  russische  Industrie  ausschließlich
für  #Dobedürfnise  arbeitete  —  und  hierbei  naturgemäß
  die  persönlichen  Beziehungen  zur  Krone  eine
große  Rolle  spielten,  errichteten  nunmehr  die  Adligen
auf  ihren  Gütern  Fabriken,  in  denen  sie  ihre  Leibeigenen
  beschäftigten.  Diese  Leibeigenenfabrik  hält
die  Mitte  zwischen  der  Possessionsbauernfabrik  der
Zeit  Peters  und  der  mit  freien  Arbeitern  arbeitenden
  Fabrik,  die  in  den  ersten  Jahrzehnten  des  19.
Jahrhunderts  entsteht,  als  endlich  die  russische  Industrie
  anfing,  für  den  Privatbedarf  zu  arbeiten,  den
bis  dahin  die  ursprüngliche  russische  Gütererzeugungsform,
  die  russische  Hausindustrie,  gedeckt  hatte.  Erst
1809  wurde  den  Tuchfabriken  erlaubt,  für  private
Abnahme  zu  arbeiten,  und  erst  zehn  Jahre  später
übersteigt  das  Angebot  an  Tuchen  die  Nachfrage  der
Regierung.  Aus  diesem  Entwicklungsgang  der  russischen
  Industrie  erhellt  bereits,  daß  die  russische  Reierung
  (wenigstens  bis  zur  Aufhebung  der  Leibeigen-Hboft)
  keinerlei  Arbeiterpolitik  zu  treiben  brauchte,
obwohl  es  auch  schon  vor  der  Bauernbefreiung  Fabriken
  mit  freien  Arbeitern  gab,  was  sich  früh  schon
als  vorteilhafter  erwiesen  hatte  als  das  Arbeiten  mit
Leibeigenen.  Immerhin  war  die  überwiegende  Mehrahl
  aller  Industriearbeiter  Bauern,  deren  Grund-*
  nicht  mehr  zum  Unterhalt  der  Familie  ausreichte.
und  das  blieb  im  großen  und  ganzen  so  bis  in  die
allerletzte  Zeit  hinein;  erst  die  erwähnte  Agrarreform
von  1907  schafft  ein  landloses  Proletariat.  Beim
Eintritt  in  die  Fabrik  lassen  die  allermeisten  Fabrik.-arbeiter
  Frau  und  Kinder  auf  dem  Lande  zurück,  senden
  ihnen  allmonatlich  den  größten  Teil  ihres  Lohnes
(in  der  Regel  zwei  Drittel)  und  kehren  nur  zu  Weihnachten
  und  Ostern  zu  den  Ihrigen  auf  wenige  Tage
und  Wochen  zurück,  abgesehen  davon,  daß  immer  noch
ein  großer  Teil  der  gesamten  russischen  Arbeiterschait
zur  Erntezeit  auf  8—6  Wochen  aufs  Land  entlassen
  wird.  Eine  russische  Arbeitergesetzgebung
  begegnet  uns  denn  auch  erst  mehr  als  zwanzig
  Jahre  nach  Aufhebung  der  Leibeigenschaft,  als
auf  ausländischem  Kredit  und  vielfach  von  Ausländern
  ins  Leben  gerufen,  die  private  russische  Großindustrie
  aufkommt,  vor  allem  dieder  Textilbranche.  die
sogenannte  Manufaktur,  ein  gemischter  Betrieb  größten
  Stils:  Spinnerei,  Weberei,  Färberei  und  Zeugdruck
  in  einem.  Damals  galt  es  zunächst,  den  allerschlimmsten
  Auswüchsen  eines  der  Leibeigenschaft  entstammten
  industriellen  Herrentums  zu  steuern,  weil
amit  das  Bestehen  der  russischen  Industrie  von  vornherein
  in  Frage  gestellt  war.  So  beseitigte  man  das
schamlos  blühende  Trucksystem:  es  wurde  ein  für
allemal  und  in  jeder  Form  verboten,  die  Arbeiter
mit  Waren  statt  mit  Geld  zu  entlohnen.  Alsdann
mußte  das  Strafgeldersystem  geregelt  werden:  es  war
bei  den  Fabrikanten  die  Praxis  aufgekommen,  sich  an
willklirlich  und  maßlos  erteilten  Geldstrafen  zu  bereichern.
  Demgegenüber  wurde  bestimmt,  daß  die
Strafgelder  der  Arbeiter  in  die  Staatskasse  zur  Ver-