Nötzel: Die russische Sozialpolitik
in einem zusammenhängenden Grundstück aus dem
Gemeindeland austeilen zu lassen, so erhielt es nunmehr
das Recht, sich die zur Zeit in seiner tatsächlichen
Nutzung befindlichen Streuländereien ohne weiteres
zum Privatbesitz festigen zu lassen (und sie auch an
einen anderen Bauern zu verkaufen, wenn dieser auch
zu einer fremden Gemeinde gehört). Landgemeinden,
bei denen im Verlaufe von 24 Jahren keine allgemeine
Umteilung mehr stattgefunden hatte, wurden für erloschen
erklärt, wenn auch in ihnen das übliche Zusammenwerfen
und Austeilen der Abgabepflichten
weiterbestand. Die Absicht der Regierung ist klar: sie
will sich eine Stütze schaffen in einer rarten. am
Privatbesitze kräftig interessierten Bauernschaft (da
der Adel nun einmal unaufhaltsam seinem Untergang
entgegengeht; seit Aufhebung der Leibeigenschaft
hat er bereits mehr als ein Drittel seines Bodens
verloren). Ob das der russischen Regierung gelingen
wird, dürfte zweiselhaft sein, ganz abgesehen
davon, daß der Preis denn doch sehr hoch genannt
werden muß; so erst entstand ja ein landloses Proletariat
in Rußland. Denn selbstverständlich bringen
Aufkäufer massenhaft russischen Bauernboden zu
Schleuderpreisen an sich und verpachten ihn den Dorfbauern,
denen dieser Boden seiner Lage nach unentbehrlich
ist, entweder zu ungeheuerlichen Preisen oder
verkaufen ihnen denselben zum drei= bis vierfachen
Preise zurück, wobei die Landgemeinden nicht die geringste
Kreditgewährung von seiten des Staates genießen.
Trotzdem scheintsich die russische Candgemeinde
dort, wo sie seit alters her Wurzel faßte, zu halten,
während sie da, wo sie erst kurze Zeit besteht, vornehmlich
da, wo sie von der russischen Regierung selber aus
Steuergründen eingeführt wurde, in den nördlichen
und südlichen Gernfländern, unaufhaltsam auseinanderfällt.
Aus der Unmengeder vorliegenden Ziffern
läßt sich ein genaues Bild nicht gewinnen. Zweifellos
wurde von Inkrafttreten des Gesetzes bis heute der
Austritt aus der Landgemeinde durch Gouverneure
und Kreisvorsteher auf jede Weise gefördertunderprett.
Die Volksnot drängt auf denselben Weg der bäuerlichen
Landentäußerung. Die Zunahme des Lumpenproletariats
scheint bis jetzt zweifelloser als die Zunahme
des Industrieproletariats. Der Bodenwucher
blüht auf dem Lande, und die Dorfmächtigen verstlaven
mehr als je die Dorfarmen. Alles in allem
das Gegenteil eines sozialen Ausgleichs! Wir gehen
wohl kaum Hen, wenn wir in den heillosen Zuständen
auf dem russischen Dorfe, d. h. in dem Bestreben der
russischen Regierung von ihnen abzulenken, eine der
Hauptursachen des heutigen Weltkrieges erblicken.
II. Die Sozialpolitik im engeren Sinne.
a) Arbeiterpolitik. Viel neueren Datums als
die russische Agrarpolitik ist die russische Sozialpolitik
im engeren Sinne, d. h. die Politik im Hinblick auf
die industriellen Arbeiter. Hier gelten indes genan
dieselben Grundsätze wie für die russische Agrarpolitik
schon insofern, als die Fabrikarbeiter immer noch
einen sehr geringen Teil des russischen Proletariats
ausmachen, und selbst von den gewerblichen Arbeitern
immer noch im ursprünglichen russischen Gewerbebetrieb,
der Hausindustrie, zweieinhalb soviel beschäf.-tigt
sind als in der Fabrik. Die russische Fabrik imeuropäischen
Sinn ist an sich schon eine Schöpfung des
Zartums und lediglich aus Rüstungsbedürfnissen hervorgegangen.
Peter der Große brauchte Tuche, Waffen
und Munition für seine Heere. Er befahl einer Anzahl
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der reichsten Grundbesitzer, Fabriken zu gründen; als
Arbeiter wurden ihnen Kronleibeigene, sog. Possessionsbauern,
zugewiesen. Käufer wurden ihnen dadurch
verschufst, daß man ihnen Monopole gab und
die Einfuhr mit hohen Zöllen belegte. Trotzdem
führte die russische Fabrik ein kümmerliches Dasein,
bis Kathatina II. die Monopole nufhob und folgerichtig
das System des freien und inneren Wettbewerbs
durchführte. An Stelle des staatlichen Zwanges trat
das heute noch gültige Prinzip der staatlichen Unterstützung.
Weil die russische Industrie ausschließlich
für #Dobedürfnise arbeitete — und hierbei naturgemäß
die persönlichen Beziehungen zur Krone eine
große Rolle spielten, errichteten nunmehr die Adligen
auf ihren Gütern Fabriken, in denen sie ihre Leibeigenen
beschäftigten. Diese Leibeigenenfabrik hält
die Mitte zwischen der Possessionsbauernfabrik der
Zeit Peters und der mit freien Arbeitern arbeitenden
Fabrik, die in den ersten Jahrzehnten des 19.
Jahrhunderts entsteht, als endlich die russische Industrie
anfing, für den Privatbedarf zu arbeiten, den
bis dahin die ursprüngliche russische Gütererzeugungsform,
die russische Hausindustrie, gedeckt hatte. Erst
1809 wurde den Tuchfabriken erlaubt, für private
Abnahme zu arbeiten, und erst zehn Jahre später
übersteigt das Angebot an Tuchen die Nachfrage der
Regierung. Aus diesem Entwicklungsgang der russischen
Industrie erhellt bereits, daß die russische Reierung
(wenigstens bis zur Aufhebung der Leibeigen-Hboft)
keinerlei Arbeiterpolitik zu treiben brauchte,
obwohl es auch schon vor der Bauernbefreiung Fabriken
mit freien Arbeitern gab, was sich früh schon
als vorteilhafter erwiesen hatte als das Arbeiten mit
Leibeigenen. Immerhin war die überwiegende Mehrahl
aller Industriearbeiter Bauern, deren Grund-*
nicht mehr zum Unterhalt der Familie ausreichte.
und das blieb im großen und ganzen so bis in die
allerletzte Zeit hinein; erst die erwähnte Agrarreform
von 1907 schafft ein landloses Proletariat. Beim
Eintritt in die Fabrik lassen die allermeisten Fabrik.-arbeiter
Frau und Kinder auf dem Lande zurück, senden
ihnen allmonatlich den größten Teil ihres Lohnes
(in der Regel zwei Drittel) und kehren nur zu Weihnachten
und Ostern zu den Ihrigen auf wenige Tage
und Wochen zurück, abgesehen davon, daß immer noch
ein großer Teil der gesamten russischen Arbeiterschait
zur Erntezeit auf 8—6 Wochen aufs Land entlassen
wird. Eine russische Arbeitergesetzgebung
begegnet uns denn auch erst mehr als zwanzig
Jahre nach Aufhebung der Leibeigenschaft, als
auf ausländischem Kredit und vielfach von Ausländern
ins Leben gerufen, die private russische Großindustrie
aufkommt, vor allem dieder Textilbranche. die
sogenannte Manufaktur, ein gemischter Betrieb größten
Stils: Spinnerei, Weberei, Färberei und Zeugdruck
in einem. Damals galt es zunächst, den allerschlimmsten
Auswüchsen eines der Leibeigenschaft entstammten
industriellen Herrentums zu steuern, weil
amit das Bestehen der russischen Industrie von vornherein
in Frage gestellt war. So beseitigte man das
schamlos blühende Trucksystem: es wurde ein für
allemal und in jeder Form verboten, die Arbeiter
mit Waren statt mit Geld zu entlohnen. Alsdann
mußte das Strafgeldersystem geregelt werden: es war
bei den Fabrikanten die Praxis aufgekommen, sich an
willklirlich und maßlos erteilten Geldstrafen zu bereichern.
Demgegenüber wurde bestimmt, daß die
Strafgelder der Arbeiter in die Staatskasse zur Ver-