Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1904. (81)

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oder  Werkstättenarbeiter  vorausgegangen  ist.  Von  der  zweimonatigen  Probezeit
entfallen

bei  Streckenarbeitern  je  14  Tage  auf  den  Werkstätten=  und  Rangierdienst,
der  Rest  auf  den  Bremser=  und  Schaffnerdienst,

bei  Stations=  und  Rangierarbeitern  14  Tage  auf  den  Werkstätten-,  der  Rest
auf  den  Bremser=  und  Schaffnerdienst,

bei  Werkstättenarbeitern  14  Tage  auf  den  Rangierdienst,  der  Rest  auf  den
Bremser=  und  Schaffnerdienst;

3)  für  Wagenwärter  und  Wagenrevidenten

sechsmonatige  Beschäftigung  in  einer  Wagenwerkstätte  und  sechsmonatige  Probezeit
  im  Wagenrevidenten=  und  Wagenwärterdienst  einschließlich  der  Probezeit  im
Bremser-,  Schaffner=  und  Rangierdienst  von  je  mindestens  14  Tagen.  Der  Anwärter
  muß  das  Schlosser=  oder  Schmiedhandwerk  erlernt  haben;

4)  für  Schaffner

viermonatige  Probezeit  im  Schaffnerdienst  einschließlich  der  Ausbildung  im
Bremserdienst  bei  Güterzügen  und  der  Beschäftigung  in  einer  Werkstätte  während
je  mindestens  14  Tagen.

Die  Probezeit  kann  auf  fünf  Wochen  abgekürzt  werden,  wenn  eine  sechsmonatige
  Beschäftigung  als  Streckenarbeiter  oder  als  Bremser  oder  eine  dreimonatige
  als  Stations-,  Rangier=  oder  Werkstättenarbeiter  vorausgegangen  ist;

5)  für  Zugführer

einjährige  Probezeit  im  Zugführerdienst  nach  Erstehung  der  Schaffnerprüfung;
davon  müssen  mindestens  drei  Monate  auf  den  Zugführerdienst  bei  Personenzügen
  entfallen;

6)  für  Bahnwärter
a.  entweder  dreimonatige  Beschäftigung  bei  der  Unterhaltung  und  Erneuerung
des  Oberbaues  und  dreimonatige  Beschäftigung  im  Bahnbewachungs=  und

Signaldienst  einer  im  Betriebe  befindlichen  Bahn;

b.  oder  neunmonatige  Beschäftigung  beim  Eisenbahnneubau,  sofern  der  Anwärter
hiebei  mit  sämtlichen  zur  Herstellung  des  Oberbaues  und  der  Weichen  erforderlichen
  Arbeiten  sich  vertraut  gemacht  hat,  auch  während  dieser  Zeit  etwa

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