Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1905. (82)

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2. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 14. Januar 1905. 
Inhalt: 
Gesetz, betreffend die Gewährung von Darlehen an die Gemeinde Ilsfeld. Bom 3. Januar 1905. — Bekannt- 
machung des Ministeriums des Innern, —————— 
3. Januar 1905. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die 
Verglltung für die Naturalverpflegung marschierender ruc. Truppen für das Jahr 1903. Vom 9. Januar 1905. 
  
Eesetz, 
bekreffend die Gewährung von Darlehen an die Gemeinde Ileseld. Vom 3. Januar 1905. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums und unter Zustimmung Unserer 
getreuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Das Finanzministerium wird ermächtigt, der Gemeinde Ilsfeld Darlehen aus dem 
Betriebs= und Vorratskapital der Staatshauptkasse bis zu dem Gesamtbetrag von 
500 000 Mark zu geben. Die Darlehen sind für drei Jahre, vom Tag der Entnahme 
an gerechnet, unverzinslich zu gewähren, für die Folgezeit aber mit zwei vom Hundert
	        
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