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30. Ist es im einzelnen Falle zweifelhaft, ob auf die Bekanntmachung in der
Vakanzenliste geeignete Militäranwärter für eine zur Erledigung gekommene
Stelle sich melden werden, so ist es nicht ausgeschlossen, daß die Stelle in
vorsorglicher Weise gleichzeitig auch zur Bewerbung für Zivilanwärter aus-
geschrieben wird.
Durch die Vorschrift in § 12 Abs. 3 ist die Anstellungsbehörde nicht
gehindert, die Stelle auch innerhalb der vierwöchentlichen Frist mit einem
früher sich meldenden Militäranwärter usw. zu besetzen.
# 193.
(I.) Die den Militäranwärtern usw. vorbehaltenen Stellen dürfen, außer in dem
Falle des § 8, mit anderen Personen nicht besetzt werden, sofern sich Militäranwärter
usw. finden, die zur übernahme der Stellen befähigt und bereit sind. Es macht dabei
keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeitweise bestehen, ob ein etatsmäßiges
Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remuneration damit verbunden ist, ob die
Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder auf Widerruf geschieht.
(2.) Zu vorübergehender Beschäftigung können jedoch auch Nichtversorgungsberechtigte
angenommen werden.
(3.) In Ansehung dienstlicher Verrichtungen, für die wegen ihres geringen, die volle
Zeit und Tätigkeit eines Beamten nicht in Anspruch nehmenden Umfanges und der
Geringfügigkeit der damit verbundenen Remuneration besondere Beamte nicht angenommen,
die vielmehr Privatpersonen, anderen Beamten als Nebenbeschäftigung oder verabschiedeten
Beamten übertragen zu werden pflegen, behält es hierbei sein Bewenden.
Bestimmung für Württemberg:
31. Will ein im aktiven Dienst befindlicher Militäranwärter oder ein Inhaber des
Anstellungsscheins zu vorübergehender Beschäftigung angenommen
werden, so ist er hievon unmittelbar zu benachrichtigen. Die noch aktiven
Militäranwärter haben ihre Beurlaubung selbst nachzusuchen.
8 14.
(1.) Die Anstellungsbehörden haben darin freie Hand, welche ihrer mittleren, Kanzlei-
und Unterbeamten sie in höhere oder besser besoldete Stellen aufrücken lassen wollen.