Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

417 
Nro. 12. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Sonntag den 4. März 18831. 
I. Könisliche Verorduung. 
Gesetz, die Aushebung für das Jahr 15 # k 
Wilheilm, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
W. baben nach Auhdrung Unseres 
Gehelmen Raths und unter Zustimmung 
Unserer getreuen Stände, die Zahl der 
für daz Jahr 1641 auszuhebenden Rekru- 
len auf Vlertausend Mann in der Maahe 
festgesest, daß die ungehorsam Abwesenden 
Unsere Ml#ster des Jnnern und ded 
Kriegswesens und beauftragt, biernach in 
Gemäßheit des Rekrutirungs-Gesetzes vom 
7. August 1819 das Weltere anzuordnen. 
Gegeben Stutigart den 3. März 1631. 
und die wegen Berufs Ausgenommenen, Wil beim. 
in se sern die Aushebung sie trifft, als Der Minister des Jnnernz 
Eestelt in die Rekrutenzahl elngerechnet v. Otte. 
werden. 6 Der Minister ves Krlegswesens: 
Demnach verordnen und verfügen Wlr Graf v. Franquemoyt, 
baß aus der Zahl der im Jahre 1800 ge- Auf Befehl des Klinige. 
bo#men Jünzlinge Vlertausend Mann 
Der Staats: Sekretze 
k ber angegebenen Art ausgepoben werden. Wellnagel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.