— 312 —
bb) für sonstige Beamte:
bei dem Kadettenhause in Berlin für die Verwalter, den
Rechnungsführer bei der Bekleidungskommission und für den
Kassendiener 300 Thaler,
bei den übrigen Kadettenhäusern:
für die Hausverwalter 200 Thaler,
für die Verwalter 150 Thaler;
b) Knaben-Erziehungs-Institut zu Annaburg:
aa) für den Rendanten
mit einem jährlichen Diensteinkommen von 900 Thalern und
darüber 3000 Thaler,
mit einem jährlichen Diensteinkommen von weniger als
900 Thalern
ein zweijähriges Diensteinkommen;
bb) für die Inspektoren
ein einjähriges Diensteinkommen;
c) Soldatenkinderhaus in Stralsund:
für den Rendanten
ein einjähriges Diensteinkommen;
d) Erziehungsanstalt zu Kleinstruppen (Königreich Sachsen):
für den Inspektor ein einjähriges Diensteinkommen;
e) Garnisonschule in Potsdam:
für den Rektor als Rendanten 300 Thaler;
f) Kriegs-Akademie:
für den Rendanten
ein zweijähriges Diensteinkommen;
11) Beamte, welchen die Verwaltung einer Kasse als Nebenamt
gegen Vergütung übertragen ist:
den zweijährigen Betrag der Vergütung.
B. Bei den Feldverwaltungen.
1) Feld-Kriegskasse:
a) für den Kriegs-Zahlmeister 3000 Thaler,
b) für den Kassirer und den Buchhalter 1000 Thaler,
c) für den Kassendiener 150 Thaler;
2) Feld-Proviantämter:
a) für den Feld-Oberproviantmeister, für die Feld- Proviantmeister und
die Feld- Magazin-Rendanten 1600 Thaler,
b) für die Feld-Magazin-Kontroleure 700 Thaler,
c) für die Feld--Backmeister 350 Thaler;
3) Feldlazarethe:
für die Feldlazareth-Inspektoren und Feldlazareth-Rendanten bei den
Feldlazarethen, stehenden Kriegslazarethen und Lazareth-Reservedepots,
ein zweijähriges Diensteinkommen.
II. Im