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Gebühren der Konsulate
in Europa außerhalb
Nr. Bezeichnung des Amtsgeschäfts. excl. Europa sowie in
· der Türkei nebst Vasallenstaaten.
Thlr. Sgr. Thlr. Sgr.
b) einer Abschrift ............................ 1 15 2 15
c) der Unterschrift einer Privatperson.. ....... 2 — 3 —
Die Gebühren unter a. b. und c. sind nach
Beschaffenheit des Falles auf ein Drittheil zu
ermäßigen.
7. Behändigung eines Schriftstücks, nebst Ausstellung
eines Insinuations-Dokumentes . 1 15 2 15
8. Behändigung resp. Uebermittelung eines Schrift-
stücks, ohne Ausstellung eines Irsinunalons-Doku.
mentes ... — 15 1 —
9. Bergung:
Mitwirkung bei Rettungs- und Bergungs-
maßregeln bei Schiffsunfällen: nach Umfang
der Arbeit . . . . . . . . 5—50 — 10—100 —
10. Bodmerei:
Feststellung der Nothwendigkelt eines Bod-
mereigeschäfts. 4 — 8 —
Civilstandsakta, s. Geburten, Sterbefälle, Ehe-
schließung.
11.Diäten: .
Nimmt ein Geschäft die dienstliche Thätig-
keit außerhalb des Amtslokals in Anspruch,
so sind, außer den betreffenden Gebühren, Diäten
zu entrichten und zwar:
für den Konsul:
für die erste Stunde .. .. 1 — 2 —
für jede folgende auch nur angefangene
Stunde . . . . ... .. . .. . . . . . . . .. . . . — 15 1 —
für den Kanzler, Sekretair, Protokollführer:
für die erste Stunde — 15 1 —
für jede folgende Stunde . . . .. — 7 1/2 — 15
Dauert das Geschäft länger als 6
Stunden, so wird pro Tag entrichtet:
für den Konsful .. ... 5 — 10 —
für den Kanzler etc... ... .. . . . ... 2 15 5 —
Diese Nebenkosten find in den Fällen Nr. 9,
12, 19, 33 nicht zu entrichten.