Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

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Gebühren  der  Konsulate

 

in  Europa  außerhalb
Nr.  Bezeichnung  des  Amtsgeschäfts. excl.  Europa  sowie  in
der  Türkei  nebst  Vasallenstaaten.   Thlr.   Sgr.   Thlr.   Sgr.
20.  Legalisation  von  Urkunden,  die  im  Amtsbezirke  ausgestellt
  oder  beglaubigt  sind ...  1  15  2  15
Nach  Beschaffenheit  des  Falles  sind  diese  Gebühren
  auf  ein  Drittheil  zu  ermäßigen.    
21.Matrikel, Eintragung in dieselbe................  1  —  2  —
22. Matrikelschein  (Patent)  1  —  2  —
23.  Musterrolle    
a)  Ausfertigung  einer  neuen  Musterrolle  4  —  6  —
b)  Abänderung  der  Musterrolle:
für  jede  An-  und  Abmusterung  —  20  1  —
Werden  mehrere  An-  und  Abmusterungen
in  demselben  Akte  vollzogen,  so  wird  für  die
zweite  und  jede  folgende  die  Hälfte  der  vorstehenden
  Sätze  entrichtet;  
für  jede  sonstige  Abänderung  2  —  3  —
Zu  23.  Für  Aufnahme  des  vorangehenden
Heuervertrages  wird  keine  besondere  Gebühr
entrichtet.
24.  Nachlaßsachen:
a)  Inventarisirung,  Sicherstellung  (einschließlich    der
Siegelung)  und  Aufbewahrung  eines  Nachlasses:
von  dem  Betrage  bis  500  Thlr.
(1 1/2 pCt.)  (2 pCt.)
doch  nicht  unter  2  —  3  —
von  dem  Mehrbetrage  (1  pCt.)  (1 1/2  pCt.)
doch  nie  über  .  ...  15  —  25  —
b)  Veräußerung  eines  Nachlasses
von  dem  Erlöse  von  je  1  Thhr.  —  1  —  1 1/2
doch  nicht  unter  2  —  3  —
c)  Vornahme  einer  Siegelung  allein  ..  ...  2  —  4  —
25. Notariatsakte,  Aufnahme  eines  Notariatsaktes  (s.  auch
Beglaubigung  und  Protest)
von  dem  Betrage  500  Thlr.
(1  pCt.)  (1 1/2  pCt.)
doch  nicht  unter  ..  2  —  3  —
von  dem  Mehrbetrage  (1/2  pCt.)  (1  PCt.)
doch  nie  über ...  10  —  15  —