Kapitel.
Titel.
Einnahme.
Betrag
für das
Etatsjahr
1678/.
Mark.
0
12.
13.
Aus dem Reichs - Festungsbaufonds.
Zu den Ausgaben auf Grund der Artikel I und II des
Gesetzes vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123)
für Rechnung des Reichs-Festungsbaufonds . ..
Zur Erweiterung der Umwallung von Straßburg, vor-
behaltlich der Rückerstattung aus den nach Maßgabe des
Gesetzes vom 14. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 62)
von der Stadtgemeinde in Straßburg zu entrichtenden
17.000 000 M. für die entbehrlich werdenden Grundstücke
Zu den Ausgaben für die Erweiterung der Militär-Er-
ziehungs= und Bildungsanstalten, auf Grund des Ge-
setzes vom 12. Juni 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 127),
vorbehaltlich der Rückerstattung aus dem Verkaufserlöse
für die Grundstücke des jetzigen Berliner Kadettenhauses
und der Kriegsakademie . . . .. . .. ...
Zum Bau eines Kasernements für die Artillerie-Schieß-
schule in Berlin, vorbehaltlich der Rückerstattung aus
dem durch den Verkauf des alten Kasernements dersel-
ben zu erzielenden Erlöse . . .. . ..
Zum Bau von Kasernen nebst Zubehör für sechs Kom-
pagnien Infanterie in Altona, vorbehaltlich der Rück.
erstattung aus den durch den Verkauf der alten Kaser-
nen daselbst zu erzielenden Erlösen
Zum Bau einer Dampfwaschanstalt nebst Wäschemagazin
für die Garnison in Hannover, vorbehaltlich der Rück-
erstattung aus den durch den Verkauf des alten Zeug-
hauses und eines ehemaligen Wachtgebäudes daselbst zu
erzielenden Erlösen ..
Zum Bau eines Kasernements nebst Zubehör für zwei
Eskadrons in Mainz, vorbehaltlich der Rückerstattung
aus den durch den Verkauf der Roß= und Löwenhof=
Kaserne daselbst zu erzielenden Erlösen
Zum Bau eines Garnisonlazareths in Düsseldorf, vor-
behaltlich der Rückerstattung aus dem durch den Ver-
kauf des alten Lazarethgrundstücks daselbst zu erzielenden
Erlöse·.·.......·................·.·...............
750000
6 000 000
1790 500
500 000
200 000
50 000
300 000
55 000
9 645 500