Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

  
Betrag 
E für das 
— Einnahme. Etatsjahr 
1897879. 
Mark. 
  
  
Aus dem Reichs- Eisenbahnbaufonds. 
Zu den Ausgaben auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 
1873 (Reichs- Gesetzbl. S. 143.) . . . . .. 5 283 965 
Summe Titel 14 für sich. 
Aus der Anleihe. 
Zu einmaligen Ausgaben der Marineverwaltung .. 32 580 165 
Zu einmaligen Ausgaben der Post= und Telegraphen= 
verwaltung. ....... 10 755 100 
Zu einmaligen Ausgaben der Eisenbahnverwaltung 4 415 000 
Zu einmaligen Ausgaben für das Münzwesen 25 000 000 
Zu einmaligen Ausgaben der Verwaltung des Reichs- 
heeres, und zwar: 
a) zu den Ausgaben für die unter Kapitel 5 Titel 40 
und Kapitel 6 Titel 30 ff. angesetzten 
Kasernenbauten . . . . . . . . . . . . . . .. . . . 7020000 MA. 
b) zu den Ausgaben für die unter Ka- 
pitel 6 Titel 2 und 3 angesetzten Gar- 
nisonbaueen 180 000. 
c) zu den Ausgaben für die unter Ka- 
pitel 6 Titel 9 bis 11 angesetzten 
Thorerweiterungen 1070000.  
horerweiterungen 70 000 8 270 000 
Summe Titel 15 bis 19 81 020 265 
— — 
Summe XI (Kapitel 19) ..... 116 535 056 
  
 
	        
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