Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1878. (12)

— 101 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
No. 14. 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des 
Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften. S. 101.— 
Erlaß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Uebernahme der Stell- 
vertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften. S. 102. 
  
  
  
(Nr. 1242.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlichen und König- 
lichen Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des 
Kaisers in den Regierungsgeschäften. Vom 4. Juni 1878. 
Da Ich in Folge Meiner Verwundung zur Vollziehung der nötbigen Unter- 
schriften augenblicklich nicht im Stande bin, Ich auch nach Vorschrift der Aerzte, 
um die Heilung der Wunden nicht aufzuhalten, Mich aller Geschäfte enthalten 
soll, so will Ich Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden für 
die Dauer Meiner Behinderung Meine Vertretung in der oberen Leitung der 
Regierungsgeschäfte übertragen. Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit und 
Liebden ersuche Ich, hiernach das Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 4. Juni 1878. 
Auf Allerhöchsten Befehl dazu berufen, bezeugen wir, die unter- 
zeichneten Chefs des Civil- und Militärkabinets, daß Seine Majestät 
der Kaiser und König in unserer Gegenwart den Inhalt der vor- 
stehenden Verordnung nach genommener Kenntniß von derselben 
ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Veröffentlichung 
durch Allerhöchstihren dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Minister- 
Präsidenten befohlen haben. 
v. Wilmoweki. v. Albedyll. 
Fürst v. Bismarck. 
Fürst v. Bismarck. Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk. 
v. Kameke. Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg. 
Maybach. Hobrecht. 
An 
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen 
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden. 
  
Reichs-Gesebl. 1878. 22 
Ausgegeben zu Berlin den 6. Juni 1878.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.