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Reichs-Gesetzblatt.
No. 14.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des
Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften. S. 101.—
Erlaß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Uebernahme der Stell-
vertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften. S. 102.
(Nr. 1242.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Beauftragung Sr. Kaiserlichen und König-
lichen Hoheit des Kronprinzen mit der Stellvertretung Sr. Majestät des
Kaisers in den Regierungsgeschäften. Vom 4. Juni 1878.
Da Ich in Folge Meiner Verwundung zur Vollziehung der nötbigen Unter-
schriften augenblicklich nicht im Stande bin, Ich auch nach Vorschrift der Aerzte,
um die Heilung der Wunden nicht aufzuhalten, Mich aller Geschäfte enthalten
soll, so will Ich Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit und Liebden für
die Dauer Meiner Behinderung Meine Vertretung in der oberen Leitung der
Regierungsgeschäfte übertragen. Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit und
Liebden ersuche Ich, hiernach das Erforderliche zu veranlassen.
Berlin, den 4. Juni 1878.
Auf Allerhöchsten Befehl dazu berufen, bezeugen wir, die unter-
zeichneten Chefs des Civil- und Militärkabinets, daß Seine Majestät
der Kaiser und König in unserer Gegenwart den Inhalt der vor-
stehenden Verordnung nach genommener Kenntniß von derselben
ausdrücklich genehmigt und die Vollziehung und Veröffentlichung
durch Allerhöchstihren dabei gegenwärtigen Reichskanzler und Minister-
Präsidenten befohlen haben.
v. Wilmoweki. v. Albedyll.
Fürst v. Bismarck.
Fürst v. Bismarck. Otto Graf zu Stolberg. Leonhardt. Falk.
v. Kameke. Friedenthal. v. Bülow. Hofmann. Graf zu Eulenburg.
Maybach. Hobrecht.
An
des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen
Kaiserliche und Königliche Hoheit und Liebden.
Reichs-Gesebl. 1878. 22
Ausgegeben zu Berlin den 6. Juni 1878.