Betrag
F für das
W Ausgabe. Etatsjahr
E 5 1878/79.
Mark.
6. Außerordentlicher Etat.
Zur Wiederherstellung, Vervollständigung und
Ausrüstung der Festungen und Garnisonen in
Elsaß-Lothringen, aus Grund der Gesetze vom
8. Juli 1872 (Reichs-Gesetzbl. S. 289) und vom
9. Februar 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 59).
1. Für den fortifikatorischen Ausbau der Festungen Straßburg,
Metz, Bitsch, Neu-Breisach und Diedenhofen 49 600
Summe Titel 1 für sich.
Zu sonstigen Garnisonbauten in
Elsaß-Lothringen.
2. Zum Neubau eines Garnisonlazareths in Mülhausen,
letzte Rate...................................... 80000
3. Zum Neubau einer Kaserne nebst Zubehör für das Pionier-
Bataillon Nr. 15 in Metz, erste Rate............. 100 000
Summe Titel 2 und 3 180 000
Zur Umgestaltung und Ausrüstung der Festun-
gen Cöln, Coblenz, Mainz, Rastatt, Ulm, Ingol-
stadt, Spandau, Küstrin, Posen, Thorn, Danzig,
Königsberg, Glogau, Neisse, Memel, Pillau, Kolberg,
Swinemünde, Stralsund, Friedrichsort, Sonderburg-
Düppel, Wilhelmshaven, sowie der Befestigungen der
unteren Weser und der unteren Elbe, auf Grund des
Gesetzes vom 30. Mai 1873 Artikel I und II (Reichs-
Gesetzbl. S. 123), und zwar:
A. Für Bauten:
4. Fortführung der Bauten an den Festungen um Westen
Deutschlands —
5. Fortführung der Bauten an den Festungen im Osten
Deutschlands . . . . . . —
6. Fortführung der Bauten an den Küstenbefestigungen —
7. Fortführung der Bauten an den Befestigungen der Kriegs--
häfen Friedrichsort und Wilhelmshaven —
8. B. Für Geschütze und Munition. . . . . . . . .. 750 000
Summe Titel 4 bis 8 750 000