Betrag
E für das
-i Ausgabe. Etatsjahr
— 1878/79.
Mark.
C. Für Bauten, zu denen die Verkaufserlöse
für disponibel werdende Grundstücke zur Ver-
wendung kommen (Artikel IV Absatz 1 des Gesetzes
vom 30. Mai 1873):
Nichts.
D. Zur Erweiterung von Festungsthoren und
Thorbrücken im Interesse des Verkehrs, deren
Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur Last
fallen (Artikel IV. Absatz 2 des Gesetzes vom 30. Mai
1873), und zwar:
9. Zur Erweiterung des Steindammer Thores in Königs-
berg . i. Pr.... ... 280 000
10. Zur Erweiterung des hohen Thores in Danzig 600 000
11. Zur Erweiterung des Potsdamer Thores in Spandau 190 000
Summe Titel 9 bis 11 1 070 000
Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten,
deren Kosten dem Reichs-Festungsbaufonds nicht zur
Last fallen, und zwar:
12. Zur Einebnung des Forts Rauch bei der Festung Saarlouis 4 984
13. Zur Einebnung entbehrlich gewordener Grundstücke von Bitsch 6522
Summe Titel 12 und 13 . 54 506
Zur Ergänzung der Magazin-, Garnison- und
Lazaretheinrichtungen, auf Grund des Gesetzes vom
2. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 185):
A. Magazin-Neubauten, Bäckerei- und Mühlen-
anlagen.
14. Beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. zum Neubau
eines bombensicheren Proviantmagazins, einer bomben-
sicheren Bäckerei mit 10 Wasserheizungsöfen und 2 Knet-
maschinen, sowie einer Dampfmahlmühle mit 8 Gängen
und einer Maschine von 50 Pferdekräften, nebst Woh-
nung für das Mühlenpersonal, fünfte Räte .. . . . . . ... 120 000
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