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wundenen Bandes zwischen den Buchstaben D. R. einen sechsstrahligen Stern in
nachstehender Ausführung:
Für die Beglaubigung der im §. 48 unter I und II aufgeführten Gold-
münzgewichte erhält das Stempelzeichen je einen sechsstrahligen Stern an den
beiden Außenseiten der Buchstabengruppe D. R. in folgender Ausführung:
*D.R.*
§ 80.
Besondere Bestimmungen.
1. Stempel der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission.
Der Stempel der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission enthält über
und unter dem gewundenen Bande einen sechsstrahligen Stern in nachstehender
Ausführung:
2. Stempel der Aichungs-Aufsichtsbehörden.
Der Stempel jeder Aichungs-Aufsichtsbehörde enthält über dem gewundenen
Bande die derselben zugetheilte Ordnungszahl, unter dem Bande den sechsstrahligen
Stern in nachstehender beispielsweiser Ausführung:
3. Stempel der Aichungsstellen.
Der Stempel der Aichungsstelle enthält über dem gewundenen Bande die
Ordnungszahl der Aichungs-Aufsichtsbehörde, zu deren Aufsichtsbezirk die Aichungs-
stelle gehört, unter demselben die Ordnungszahl, welche der Aichungsstelle inner-
halb des betreffenden Aufsichtsbezirks zugetheilt worden ist, in nachstehender bei-
spielsweiser Ausführung:
Meichs-Gesetbl. 1885. 1. h