Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

— 236 — 
(Nr. 1679.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage 
des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Juli 1886. 
Nachdem die Kommerzbank in Lübeck auf das Recht zur Ausgabe von Bank- 
noten mit dem 1. Juni d. J. verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 32 
der Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. 
von 1875 S. 177) zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien 
ungedeckten Notenumlaufs mit .. . . . .. . .. . . . . . . . . . .. 959 000 Mark 
nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes mit dem gedachten 
Zeitpunkte dem Antheil der Reichsbank zugewachsen. Dieser 
Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung 
vom 13. Oktober 1877 (Reichs-Gesetzbl. von 1877 S. 567) 
  
nachgewiesenen Betrage von. .. .. ... . . . . .. . . . . . . . ... 273 875 000 Mark 
auf.......................................... 274 834 000 Mark 
erhöht. 
Berlin, den 25. Juli 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Boetticher. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.