Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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Maaßstab Tara in Prozenten 
Laufende Nr. Benennung der Gegenstände. der Zollsätze. des 
 Verzollung. Bruttogewichts. 
10. Gewebe, gemischt mit Seide: 
a) wollene Stoffe, gemischt mit Seide allein, 
oder mit Seide und Leinen oder Baum- 
wolle, wobei die Seide in allen Fällen 
nur dazu dient, ein Muster oder eine Ver- 
zierung darzustellen ... 100 kg N 135 Frk. 15 in Kisten und 
b) Posamentierwaaren und Bänder aus Fässern, 6 in Ballen 
Wolle, gemischt mit anderen Materialien 
und selbst mit etwas Seide . . .. . " 180   " 13 in Kisten, 6 in Ballen 
c) Gewebe, Strickwaaren und Posamentier- 
waaren aus Seide, gemischt mit anderen 
Materialien aller Art, mit Ausnahme von  
echtem und unechtem Gold und Silber " 360   " Für Stoffe: 
Unter diese Position fallen namentlich 15 in Kisten und Fässern, 
auch Sammete mit baumwollenem 6 in Ballen. 
Einschlag. Im Uebrigen: 13 in Kisten, 
6 in Ballen. 
11.   Damenmäntel aus Geweben, mit Aus- 
nahme derjenigen aus reiner Seide: 
a) nicht gemischt mit Seide ... " 200   " 16 in Kisten 
b) gemischt mit Seide . . .. " 300 "    
Unter diese Position fallen gefütterte und 
wattirte Damenmäntel, aber nicht die 
mit Pelz gefütterten. 
12. Leder (gegerbte Häute) und Lederwaaren: 
a) Leder, gemeines, nicht besonders genanntes 100 kg B. 60   " 
b) Leder, feines, wie: gefärbtes, mit Aus- 
nahme des blos geschwärzten Leders, ge- 
preßtes, lackirtes, vergoldetes oder ver- 
silbertes; auch weiß- und sämischgares 
Leder, Handschuhleder, Marokin, Korduan, 
sogenannte Biberfelle u. s. w.  70 " 
  
  
  
 
	        
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