Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1887. (21)

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* 4. Ebene Trigonometrie. 
a) Kenntniß der trigonometrischen Funktionen und Tafeln. 
b) Berechnung der Seiten und Winkel rechtwinkliger und schiefwinkliger 
Dreiecke. 
* 5. Sphärische Trigonometrie. 
a) Kenntniß der Sinusregel und der Grundgleichung. 
b) Berechnung der Seiten und Winkel rechtwinkliger und schiefwinkliger 
 
 
 
 
 
 
 
Dreiecke. 
C. Nautik. 
1.   Mathematische Geographie, soweit sie für den Seemann wissenswerth ist. 
2.   Prüfung, Aufstellung und Gebrauch der Steuer- und Peilkompasse; 
Bestimmung der örtlichen Ablenkung der Kompasse. 
3.   Einrichtung und Handhabung der gebräuchlichsten Instrumente und Vor- 
richtungen zur Messung der Geschwindigkeit der Schiffe. 
* 4.   Besteckrechnung nach Kurs und Distanz, sowie nach Koppelkurs; Be- 
richtigung der Kurse für Abtrift des Schiffes, sowie für örtliche Ablenkung 
und Mißweisung des Kompasses; Ermittelung der erreichten Länge nach 
Mittelbreite und vergrößerter Breite. 
* 5.   Ortsbestimmung durch Peilung von Gegenständen und Winkelmessung 
zwischen denselben, wenn deren Lage oder Höhe bekannt ist. 
* 6.   Ermittelung der Richtung und Geschwindigkeit von Strömungen; Be- 
stimmung von Kurs und Fahrt des Schiffes in Strömungen; Berichtigung 
des Bestecks bei Strömungen. 
* 7.   Zeichnen und Gebrauch der Seekarten; Berichtigung des Bestecks in der 
Karte durch Peilungen, Winkelmessungen, Lothungen und astronomische 
Beobachtungen. 
8.   Segeln im größten Kreise. 
9.   Gebrauch und Berichtigung der Spiegelinstrumente, namentlich des 
Oktanten und Sextanten. 
10.   Benutzung des künstlichen Horizonts. 
11.   Gebrauch der nautischen Jahrbücher und Ephemeriden. 
12.   Kenntniß der wichtigsten Sternbilder und Gestirne. 
13.   Berichtigung beobachteter Höhen durch Kimmtiefe, Refraktion, Parallaxe 
und Halbmesser. 
* 14.   Berechnung der Kulminationszeit der Gestirne. 
15.   Berechnung wahrer und scheinbarer Höhen der Gestirne.
	        
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