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Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 19.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Ausführung der Gesetze über
die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 30. August 1887. S. 175. —
Bekanntmachung, betreffend Abänderung und Ergänzung der Anlage XI zur Kriegs-Transport-
Ordnung. S. 177.
(Nr. 1867.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Ausführung
der Gesetze über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden
vom 30. August 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 433). Vom 28. Juli 1889.
Auf Ihren Bericht vom 19. Juli d. J. will Ich im Namen des Reichs der
beifolgenden Abänderung der „Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die
Naturalleistungen für die bewassnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
(Reichs-Gesetzbl. S. 52) und der dazu ergangenen abändernden Bestimmungen des
Gesetzes vom 21. umt 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 245)" vom 30. August 1887
(Reichs-Gesetzbl. S. 433) hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.
Der gegenwärtige Erlaß ist nebst der Anlage durch das Reichs-Gesetzblatt
zu veröffentlichen.
Wilhelmshaven, den 28. Juli 1889.
Wilhelm.
von Boetticher.
An den Reichskanzler.
Reichs-Gesetzbl. 1889. 34
Ausgegeben zu Berlin den 13. August 1889.