Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1889. (23)

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogthum
Sachsen-WeimarzEisenatch.

Nummer  17.  Weimar.  31.  Juli  1884.

Inhalt:  Ministerial-Bekanntmachung,  die  Haupt-Agentur  der  Preußischen  Lebens--Versicherungs-Aktien-Gesellschaft
zu  Berlin  betreffend,  Seite  141.  —  Ministerial-Bekanntmachung,  betreffend  die  Ausführung  des  Unfallversicherungsgesetzes
  vom  6.  Juli  1884,  Seite  142.  —  Reichs-Gesetzblatt  Seite  147.

 

 

 

 

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

[81]  I.  Im  Anschluß  an  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  8.  d.  Mts.,

den  Wechsel  in  der  Haupt-Agentur  der  Preußischen  Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft

  zu  Berlin  betreffend  —  Regierungs-Blatt  Seite  120  —  wird

hierdurch  berichtigend  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  in  Folge  einer

irrthümlichen  Angabe  der  Direktion  der  gedachten  Gesellschaft  als  Haupt-Agent

der  Buchhändler  Friedrich  Lausch  statt  „Lauth“  zu  Apolda  bezeichnet  worden  ist.
Weimar,  den  18.  Juli  1884.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chefs:

Dr.  Schomburg.

[82|)  II.  Indem  das  unterzeichnete  Staats-Ministerium  die  nachstehende  Bekanntmachung
  des  Reichsversicherungsamtes,  das  Unfallversicherungsgesetz  vom
6.  d.  Mts.  betreffend,  nebst  Anlagen  hierdurch  noch  besonders  zur  Keuntniß
der  Betheiligten  bringt,  und  die  Unternehmer  versicherungspflichtiger  Betriebe
im  Großherzogthum  auf  die  hiernach  spätestens  bis  zum  1.  September  d.  J.
von  ihnen  zu  bewirkende  Anmeldung  ihrer  Betriebe  aufmerksam  macht,  wird
zugleich  hinzugefügt,  daß  bei  dieser  Anmeldung  die  Vorschriften  der  nachstehen-1884
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