Lau- Zollbetrag
fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara.
Nr. Hun-
Piaster. dertstel
7. Rohe und unpolirte Cement- und Steinmetzarbeiten,
z. B. Thür- und Fensterstöcke, Säulen und
Säulenbestandtheile, Rinnen und Röhren, Tröge,
architektonische Verzierungen und andere ähnliche
Arbeiten 100 kg 15 --
Keine Tara.
8. Schiefertafeln in Holzrahmen 〃 15 --
9. Feine Steinmetz- und Bildhauerarbeiten, z. B. ge-
meißelte Kaminvorwände, Statuen, Büsten,
Thierbilder und Luxusartikel (Papierbeschwerer,
Leuchter, Schalen, Schreibzeuge, Nippessachen),
sowie alle Arbeiten aus Stein, die mit Metallen
oder anderen Materialien verbunden sind, in-
sofern sie nicht in Folge dieser Verbindungen Kisten und Fässer 16 %.
unter Gruppe Nr. IIC fallen 〃 150 -- Körbe 12 〃
Ballen 6 〃
XXXIV.
Gipswaaren und Porzellan.
1. Gipswaaren aller Art 〃 45 -- Kisten und Fässer 23 %. Körbe 13 〃
Nicht gefärbte Thonwaaren:
2. a) Massive Backsteine und Fliesen, nicht glasirte 〃 1 --
3. b) Hohle Backsteine und Ziegel aller Art, nicht
glasirte 〃 1 60
4. c) Backsteine, Fliesen und Ziegel, glasirte, und
Putzsteine 〃 4 --
5. d) Ofenkacheln aller Art 〃 3 20 Keine Tara.
6. Anderwärts nicht benannte Lehmarbeiten zu Bau-
zweken 〃 6 --
7. Thonröhren 〃 2 80
8. Schmelztiegel 〃 24 --
9. Tabackpfeifen und irdene Pfeifenköprfe 〃 45 -- Kisten und Fässer 23 %. Körbe 13 〃
10. Rechenpfennige und Knicker (Marmeln) aus Marmor
oder Erde 〃 37 50 Kisten und Fässer 16 %. Körbe 9 〃