Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

  
  
 
    
Zollbetrag 
 
 
Lau- 
fende Benennung der Waare. Einheit. in Gold Tara. 
Nr. Piaster. Hundertstel. 
XXXVIII. 
Halbfabrikate aus Eisen. 
1. Rundes und eckiges Stabeisen, Bündeleisen, Knie- 
stücke, U-, T-, doppel-T- Eisen, und ähnliches; Eisen- 
draht. 100 kg 7 60 
2.   Eisenbahnschienen aus Eisen oder aus Stahl 〃 7 60 
3.   Verkupferter, verzinnter, verzinkter und verbleiter 
Eisendraht .. . . . . . .. .. .. . .. .. .... . .. ... 10 — 
4. Stahldraht .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 20— 
5.Pflugeisen; Eisenblech und Eisenplatten, selbst ge- 
firnißt; Eisenreifen und zu Reifen bestimmte Keine Tara. 
Stäbe      〃 10 -- 
Stahlblech und Stahlplatten: 
6. a) roh             . . .         〃 16 -- 
7. b) polirt                       〃 24 -- 
8. Verzinktes Weiß- und Schwarzblech; anderes Blech 
und Eisen- oder Stahlplatten, lackirte, ver- 
kupferte, verzinkte, verbleite und vernickelte 〃   16   -- 
XXXIX. 
Ganz grobe Waaren aus Eisenguß oder aus 
schmiedbarem Eisen. 
1. Anker, Schiffs- und Ankerketten 〃 16 -- 
2. Taue aus Eisendraht                     〃 24 -- 
3.   Röhren aus schmiedbarem Eisen, gewalzte oder 
gezogene, und die Verbindungsstücke derselben. 〃 24   -- 
4.   Ganz grobe Waaren aus Eisenguß, selbst gefirnißte Keine Tara. 
und auch Theile von schmiedbarem Eisen ent- 
haltend, wenn diese Theile nur zur Verbindung 
dienen, oder in Verbindung mit Holz, z. B. 
Oefen, faconnirte Platten, Gitter, Röhren aus 
Eisenguß     〃 12 -- 
 
 
 
 
 
 
 
 
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