Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

 368  
Maschinisten, welche an diesem Tage ein Befähigungszeugniß dritter Klasse 
besitzen erhalten auf ihren Antrag ein Befähigungszeugniß vierter Klasse, sobald 
sie aber die im §. 3 Absatz 1 vorgeschriebene Dienstzeit und außerdem eine mindestens 
vierundzwanzigmonatige Dienstzeit als Maschinist auf in Fahrt befindlichen See- 
dampfschiffen zurückgelegt haben, ein Befähigungszeugniß dritter Klasse. 
Die Maschinisten, welche von den vorstehenden Bestimmungen keinen Ge- 
brauch. machen, behalten ihre Gewerbebefugniß im bisherigen Umfange. 
Die in den Bekanntmachungen vom 30. Juni 1879, 16. April 1885, 
15. November 1886, 12. November 1887 und 18. Juli 1889 enthaltenen Vor- 
schriften (Centralbl. für das Deutsche Reich von 1879 S. 427; 1885 S. 164; 
1886 S. 389;  1887 S. 550; 1889 S. 429; treten mit dem 1. April 1892 
außer Kraft. 
Berlin, den 26. Juli 1891. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
von Beetticher. 
 
Anlage. 
I. 
Maschinistenprüfung vierter Klasse. 
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Gegenstände: 
A. Sprache. 
* Kenntniß der deutschen Sprache bis zur Fähigkeit, über einen Vorgang 
aus dem Dienstkreise eines Maschinisten vierter Klasse eine schriftliche Anzeige in 
verständlicher Weise zu erstatten. 
Die Landesregierungen können in einzelnen Fällen aus besonderen Gründen 
die gleiche Kenntniß einer anderen Sprache für genügend erklären. 
B. Technik. 
1.  Allgemeine Kenntniß der gebräuchlichsten Schiffsdampfkessel und der 
einzelnen Theile derselben, sowie der Armatur (Speise- und Sicherheitsvorrichtungen). 
- Kenntniß der Behandlung der Kessel während der Fahrt im Flußwasser und 
Seewasser und während des Liegens unter Dampf. - Kenntniß des Verhaltens 
beim Ueberkochen der Kessel. - Kenntniß des Einflusses des Wasserstandes auf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.