Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
  
  
  
  
  
  
Nummer 
des deutschen Benennung der Gegenstände. Maßstab Zollsatz 
Zolltarifs. Mark 
33. aus b) Mühlsteine, auch mit eisernen Reisen – frei 
c) Roher Tafelschiefer 100 kg 0) 
d) gesägte Blöcke; grobe Steinmetzarbeiten (z. V. Fensterbänkse, 
Gesimmstheile, Plinthen) von schlichter, nicht verzierter 
Arbeit, mit Ausnahme der groben Steinmetzarbeiten aus 
Alabaster oder Marmor, zu welchem der sogenannte 
belgische Granit — é6cossines — petit granit — nicht 
aus Anmerkung gehört ... E » 1 
zu d) Marmor und Alabaster in Blöcken und in Platten von mehr 
als 16 Centimeter Stärke, seewärts eingehend — frei 
aus e) Dachschiefenn . ... 100 kg O,so 
f) Marmor und Alabaster in ungeschliffenen Platten von 16 Centi- 
meter Stärke und darunter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... » 2,50 
Geschnittene oder gespaltene Platten aus Steinen anderer 
Art, ungeschliffen; Steinmetzarbeiten, soweit sie nicht unter 
33d begriffen sind, ungeschliffen 5 3 
ausg). Glasflüsse (unechte Edelsteine), geschliffen, geschnitten, ohne 
Fassung . . .. . .. .. . . ... -......... p 20 
Korallen, bearbeitet, ohne Fassung................... 30 
h) 1a) Waaren aus Alabaster, Marmor, Granit, Syenit, Porphyr 
oder ähnlichen harten Steinen, mit Ausnahme der Statuen, 
außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in 
Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack » 10 
34. Steinkohlen, Braunkohlen, Koaks, Torf, Torfkohlen – frei 
35. b) Strohbänden 100 kg 10 
aus d) 1.Hüte aus Stroh, ohne Garnitur ... ... . . . . . . . . . . . . .. 1 Stück O,15 
aus 36. Asphalt (Bergtherr .. . .. . ... — frei 
37. a) Geflügel aller Art, lebendes; andere lebende Thiere und 
thierische Produkte, anderweitig nicht genannt) ferner Bienen- 
stöcke mit lebenden Bignen – frei 
b) Eier von Geflügel ... 100 kg 2 
  
  
 
	        
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