Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 

ÔÛÊe

Nummer

 

 

  

 

kalirrsihe  Benennung  der  Waaren.  Maßstab.  Zollsatz
Zolltarifs.  vire
aus  188.a)2.  Bücher  und  Noten  in  anderer  als  italienischer  Sprache,
lose  oder  geheftt::  ...  —  frei
3.  Bücher  und  Noten  in  Einbänden  jeder  Art  ..  .  ..  .  100  kg  20
aus  b)  Bücher  nicht  gedruckte:
1.  in  losen  Bogen  oder  in  Pappe  gebunden,  auch  mit
Leimwand-Ecken  und  -Rücken  ..  22
2.  in  Pappe  gebunden,  mit  Leinwand  überzogen,  auch
mit  Leder-Ecken  und  -Rückken  -  36
aus  190.  Felle:
aus  d)  ohne  Haare  gegerbte:
.  Lackleder.................................  90
5.  fertiges  anderes  Leder  (außer  Lack=  und  Sohlleder)  .  70
aus  196.  Schuhwerk:
a)  jeder  Art  aus  Leder  oder  Stoffen  mit  Ausschluß  von
Seide  und  Sammet  ..  ..  .  .  .  .  .  ..  .....  .  ..  ..  ...  100  Paar  100
b)  aus  Kautschuck  mit  Futter  oder  Besatz  aus  Stoffen  *  125
aus  2010)  Lampen  und  Lampentheile  aus  Eisenguß,  verzinnt,  emaillirt,
vernickelt,  vernirt,  oxydirt,  lackirt,  mit  oder  ohne  Garnituren
  oder  Verzierungen  von  Znkk  100  kg  15
203.  Schmiedeeisen  und  Stahl:
a)  gewalzt  oder  gehämmert,  in  Stäben,  Stangen,  oder
Barren,  von  jedem  Querschnitt:
1.  im  Querschnitt  mit  keinem  Durchmesser  oder  keiner
Seitenlänge  von  7  Millimeter  oder  wenigee  6
2.  im  Querschnitt  mit  einer  oder  mehreren  Seitenlängen
oder  einem  oder  mehreren  Durchmessern  von
7  Millimeter  oder  weniger,  aber  von  mehr  als
5  Millimtenrnr  ....  -  7
3.  im  Querschnitt  mit  einer  oder  mehreren  Seitenlängen
oder  einem  oder  mehreren  Durchmessern  von
5  Millimeter  oder  weniger  (ausschließlich  Draht).  -  9
b)  zu  Draht  gewalzt  oder  gezogen:
J.  im  Durchmesser  von  5  Millimeter  oder  weniger,  aber
von  mehr  als  1,5  Millimeter  5  11
2.  im  Durchmesser  von  1,6  Millimeter  oder  weniger  ..  -  15