Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 205 — 
  
Nummer 
des zur Zeit des 
   
Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. für 100 kg 
deutschen 
Zolltarifs. Mark. 
25. Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere 
Konsumtibilien: 
) Butter, auch künstliche . ... 16 
aus 9) 1. Fleischextrakt, flüssiger, und Tafelbouiloln 20 
]) Hartkäse in mühlsteinförmigen Laiben, das Stück im 
Gewichte von mindestens 50 Kilogramm . . .. . . . .. 15 
anderer' Käse .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . ... 20 
aus p) 1. Kindermehl (Nestle- Mel und dergleichen) 50 
aus p) 3. Chokolade . . ... 80 
26. Oel, anderweit nicht genannt, und Fette: 
8) Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, 
auch gemalhen . ... E frei 
30. Seide und Seidenwaaren: 
aus a) Seide, abgehaspelt (unfilirt, Greze) oder gesponnen 
(filirt); Floretseide, gekämmt, gesponnen oder gezwirnt; 
alle diese Seide nicht gefärbt, auch Abfälle von ge- 
färbter Seide . .. frei 
b) Seidenwaatt. 24 
c) Seide und Floretseide, gefärbt; Lacets 36 
gekämmte Abfälle von gefärbter Seide (peignées) frei 
d) Zwirn aus Rohseide (Nähseide, Knopflochseide u. s. w.) 
gefärbt und ungefärbt . . . . . . . .. 140 
e) 1. Waaren aus Seide oder Floretseide . 600 
aus e) 2. seidene und halbseidene Stickereien 600 
aus e) 3. Bänder mit offenen Geweben: 
seiden . . ... 800 
halbseidene ... 450 
Anmerkung: 
Unter offenen Geweben sind solche verstanden, in denen 
sowohl die Entfernung von einem Kettenfaden zum anderen als 
von einem Schußfaden zum anderen größer ist, als die Dicke 
des Fadens selbst. 
Seidenbeuteltuch. ........ .. . . . . . . . . . . .. . . . .. 600 
  
  
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