Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

Uummer  1686
Der  Weltkrieg.
Die  sitlegslage.
Großes  Haupt  quartier,
23.  —  vormittags.  Amtlich.
Westlicher  Kriegsschauplatz.

Heftige  Handgranatenangrisse  der  Frauzosen
  nördlich  und  nordwestlich  von  Souchez  wurden
  abgewiesen.  In  der  Champagne  unteinalmen
  wir  in  Gegend  von  Perthes  umsangreiche
Sprengungen  und  besetzten  die  Trichterränder.

Im  Priesterwalde  mißlang  ein  französischer
Vorstoß.  In  den  Vogesen  dauern  die  Kämpfe
sort.  Ein  feindlicher  Angriff  gegen  die  Linie
Lingekopf-Barrenkopf  (nördlich  von  Münster
wurde  nach  heftigem  Nahkampfe  vor  und  in
den  Stellungen  der  Bayern  und  mecllenbur-=gischer
  Jäger  zurückgeworfen.  2  Offiziere  und
64  Alpenjäger  wurden  gefangen  genommen.

Auch  am  Reichsackerkopf  griffen  die  Franzosen
  erfolglos  an.  Bei  Metzeral  warfen  wir
sie  aus  einer  vorgeschobenen  Stellung,  die  wir,
um  Verluste  zu  vermeiden,  planmäßig  wieder
räumten.

In  Erwiderung  der  mehrfachen  Beschießun)
von  Thiaucourt  und  einiger  Ortschaften  zwi
schen  Maas  und  Mosel  nahm  unsere  Artillerie
  gestern  Pont  a  Mouson  unter  Feuer.

Unsere  Flieger  griffen  das  Bahndreieck  von
St.ilaire  in  der  Champagne  an  und  zwangen
  seindliche  Jlieger  zum  Rückzug.  Auch  auf
die  Kasernen  von  Gerardmer  wurden  BVomben
abgeworfen.  Bei  einem  Luftkampf  über  Conflans
  wurde  ein  feindliches  Kampfflugzeug  vernichtet.


Oestlicher  Kricgsschauplac“

In  Kurland  folgten  wir  den  nach  Osten
weichende  Russen  unter  fortgesetzten  Kämpfen,
bei  denen  gestern

6550  Rufsen  gefangen
genommen,  3  Geschütze,  viele
Munitlonswagen  und  Feldküchen
er  beutet  wurden.

den

Gegen  den  Narew  und  die  Brakkenkopfstellung
  von  Warschau  jiehen
sich  unfere  Armeen  näher  heran.

Vor  Nozan  wurbe  pbasDorf  Mily
nub  bas  Wert  Eazugi  mit  dem  VDajoneit
erstf##t  nad  in  leterem  290  Geseugene
Sgewacht.  Mächtliche  Ausfälle  ans  Nozan
Mmihlangen.

Stlböstlicher  Kriegsschauplatz.

Das  Wellufer  der  Weichlsel  von  24v0#
wlo  (westlich  von  Ka#tmierss  te  —M1
it  vaom  LFeinb  geldubert.

Im  Waldgelände  südöstlich  von  Kozinies
wird  noch  mit  russischer  Nachhut  gekämpft.

Zwischen  Weichsel  und  Bug  gelang  es  den
verbündeten  Truppen,  den  zähen  Widerstand
des  Gegners  an  verschiedenen  Stellen
ja  Prachen  und  ihn  dort  kum  Rück'usen
kwingen.

Die  blutigen  Verluste  der  Russen
sind  außerordenilich  groß.

Oberste  Heeresleitung.

Lingelopf  und  Barrenlkopf  liegen  3  4  Kilometer
  nördlich  Münster,  Granica  10  Kilometer
südlich  Iwangorod.

Der  Zertgürte  u  Iwangorod
unter  schwerem  Ar#llerielene#.

Berlin,  23.  Juli.  Der  Fortgüetel  von
Iwangorod  wied  bereits  von  schwerer
Artillerie  beschofsen.  (8)

r—i“  ·

 

Verluste  der  Franzosen  bei  Arras.

Zürich,  23.  Juli.  Vor  Nord-Arras  wurde
das  erste  Fremdenregiment  vom  8.  bis  11.
Mai  dreimal  zum  Sturm  vorgeschickt.  Von  seinen
  4600  Mann  kamen  noch  320)  zurüd.  Das
meite  Fremdenregiment,  in  dem  nicht  weniger
wie  30|0000  Schweizer  dienten,  hatte  nur  noch
einen  Bestand  von  232  Schweizern.  Das  Regiment
  hatte  seine  sämtlichen  Offinxere  verloren.
  k  (Z.,

r3  französ.  U.  Boot.

GEenf,  23.  Juli.  Das  franzals  Unterseeboot
  “  wird  seit  dem  pril  vermißt.
  Es  ist  bisher  keinerlei  Nachricht  von  ihm
eingelaufen,  sodaß  an  dem  Untergang  des  Bootes
  nicht  mehr  gezweifelt  werden  kann.  (3.
Die  Katastrophe  des  russ.  Heerer.

London,  23.  Juli.  Verichte  aus  Parie
und  Le  Havre  lassen  keinen  Zweisel  darüber,
daß  die  Lage  des  russischen  Heeres  im  Vierverbandslager
  Befürchtungen  wegen  einer  Ka
tastrophe  auskommen  läßt.  „Rußkose  Slowo“
sagt,  es  sei  nicht  mehr  zu  leugnen,  daß  Peters
burg  bereits  schwer  bedroht  sei.  (3J.)

Dieinnere  Lage  Rußlands.

Köln,  2.3.  Juli.  Der  „Köln.  tg.“  gelrt
von  gutunterrichteter  russischer  Seite  eine  Dar
stellung  über  die  innere  Lage  Ruflands  zu
wonach  das  Belanntwerden  der  Niederlagen
und  die  ungeheuren  Verlust:  sowie  die  Aufdel
lung  der  schweren  Mängel  in  der  Leilung  und
JFührung  des  Heeres  bemirlt  haben,  daß  der
Mittelstund,  vertreten  durch  die  Ottobrisien  und
lonstitutionellen  Demolraten  (Kadetlen,  sich  in
dem  Bestreben  geeinigt  haben,  die  Staatsg
walt  an  sich  zu  ziehen.  Dies  sch#int  ihnen  ge
lingen  zu  sollen.  Zzar,  Hof  und  die  lechts
stehenden  Parteien  der  Reichsduma  sind  ent
mutigt  und  furchtsam  geworden,  sie  suchen  nack.
einem  Ausweg,  die  Schuld  für  das  Unglu
Rußlands  von  ihren  Schuliern  auf  die  der
Volkes  abmwälzen.  (3Z.,

Russische  Kredite.

Petersburg,  23.  Juli.  Der  Finanzminister
  wird  der  Duma  sofort  nach  ihrem  Zusammentritt
  einen  Gesetzantrag  unterbreiten,  der
die  Staatsbank  ermächtigt,  eine  weitere  Milliarde
  Rubel  in  Banknoten  auszugeben.  (Z.

Die  Kämpfe  am  Isonzo.

Zürich,  23.  Juli.  Die  seit  dem  20.  Juli
erneuten  Kämpfe  an  der  Isonzofront  haben  einen
  sehr  schweren  Charakter.  An  oerschiedenen
Stellen  stehen  die  italienischen  Truppen  einer
ziemlichen  Uebermacht  gegenüber.  (Z.

Elend  in  Italien.

Bern,  23.  Juli.  Im  „Avankli“  ist  die
Korrespondenz  über  das  Elend  in  Rimini  fast
vollständig  unterdrückl.  (.3.

Italien  muß  gegen  die  Türlei  losehen.


Zürich,  23.  Juli.  Es  isi  kaum  noch  ein

Samstas,  21.  Juli  1914

weifel,  daß  die  Entente  von  IJtallen  das  Loschlagen
  gegen  die  Türkei  fordert.  Die  italienische
  Regierung  kann  sich  dieser  Forderung  um
so  weniger  entziehen,  als  sie  nach  dem  Uäglichen
  Aussall  der  Kriegsanleihe  ganz  auf  Englands
  Subsidien  angewiesen  ist,  die  nicht  auslezahli
  werden,  bevor  sich  Jialien  nichl  an
den  Dardanellen  beteiligt.  Auf  Kommoando  lezen
  sich  auf  einmal  die  italienischen  Blätter
ins  Zeug,  um  den  Beweis  zu  führen,  daß
JIlalien  von  der  Türkei  herausgefordert  werde.
Der  Mailänder  Korrespondent  der  „Neuen
Zurcher  Zeitung“  schreibt,  daß  man  jedoch  der
Türlei  die  Initiative  überlassen  wolle.  Ein
Krieg  gegen  die  Türkei  sei  aber  in  Jtolien
nicht  populär  und  so  muß  nun  die  italienische
Presse  das  Volk  systemalisch  auf  einen  Krieg
gegen  die  Türkei  vorbereilen.  (J.

Die  Ungeduld  gegen  die  Ballanstaaten.


Basel,  23.  Juli.  Der  Pariser  Korrespondent
  der  „Basler  Nachrichten“  schildert  in  einem
  Briefe  die  Ungeduld,  die  sich  innerhalb  der
Entente  gegen  die  Balkanländer  geltend  mache,

weil  sie  sich  trotz  aller  Verlockungen  immer
loch  nicht  zur  Aufgabe  der  Neutralilä:  entschliesen
  wollen.  Man  scheine  jetzt  im  Lager
der  Entente  entschlossen  zu  sein,  nach  dem  Grundsaze
  zu  verfahren:  Wer  nicht  für  mich  ist.
der  ist  wider  mich.  (.3.

Ausstand  in  der  spanischen  Handels-Madrid,

  23.  Juli.  Der  allgemeine  Ausstand
  der  Offiziere  und  Mannschaften  der
Handelsmarine  ist  amtiich  bekanntgegeben  worden.
  In  Barcelona  und  Bilbao  ist  die  Lage
besonders  ernst.  (.3.

Ein  russischer  Abgsandter
in  Bukaresfl.
Bukarest,  23.  Juli.  Fürst  Trubetzkoj  ist
in  Begleitung  des  Generalstabsobersten  Ubrin
hier  angekommen.  (3.)

Bulgarien  und  Griechenland.

Wien,  23.  Juli.  Das  „Neue  Wiener  Journal“
  labt  sich  aus  Athen  melden:  „Nea  Himera“
  berichtet.  daß  Bulgarien  weitgehende
militärische  Norkehrungen  getroffen  habe,  für
den  Fall,  daß  Griechenland,  wenn  Venizelos
ands  Ruder  käme,  auf  die  Seite  des  Vierverbandes
  treten  und  in  den  Krieg  eingreifen  könnte.

  (3.)

 

Bekanntmachung

betressend  den  Aushang  von  Preisen  in  den
Verkaufsräumen  des  Kleinhandels.

Der  Stadtmagistrat  Rosenheim  erläßt  auf
Grund  k'ier  Bundesratsbelanntmachung  vom
24.  Ju.1  1915  über  den  Aushang  von  Preisen
in  Verkaufsräumen  des  Kleinhandels,  ferner  in
Vollzug  der  bayer.  Ausführungebestimmungen
vom  2.  Juli  1915  nachfolgende  vorübergehende
ortspoligeiliche  Vorschriften:

§  1.
Die  Verläufer,  welche
Brot,  Mehl,  Leigwaren,  Hülsenfrüchte,
Gemüse,  Obst,  Zwiebeln,  Fleisch  u.  Fleischbanren,
  Fett,  Milch,  Butler,  Käse,  Schmatz,
Eier,  Kaffee,  Tee,  Salz,  Zucker,  Seise,
Leuchtöle,  Holz,  Kohle,  Koks
im  Kleinhandel  absetzen,  sind  verpflichtet:

durch  einen  von  außen  sichtbaren  augenfälligen
  und  gut  lesbaren  mit  dem  polizeilichen
Stempel  versehenen  Anschlag  (Preislisle)  an
den  Verkaufsräumen  bezw.  an  den  ständigen
Berkaufsstellen  der  Lebeneomittelmärkte  die
Preise  ihrer  Waren  wahrheitsgetreu  zur  Kenntnis
  zu  bringen.

Wenn  beim  Verkauf  der  Ware  in  lleineren
Mengen  ein  höherer  Preis  berechnet  wird,  als
er  fur  1  Pfund,  1  Zentner,  1  Liter  oder  eine
newisse  Stückzahl  angesetzt  ist,  so  muß  auch
dieser  hohere  Preis  für  kleinere  Einheiten  im
Anschlage  verzeichnet  werden.

Wenn  von  der  gleichen  Warengattung  mehrere
  Sorten  geführt  werden,  so  ist  für  jede
Sorte  eine  besondere  Preisnotierung  erforderlich
  und  dürsen  zu  dem  nolierten  Preise  nur
Waren  der  entsprechenden  Sorte  abgegeben

werden.

Senen  die  Waren  nach  dem  Gewicht  verkauft
  werden,  sind  die  Verkäufer  verpflichtet,
im  Verlaufsraume  oder  an  der  Verlaufsstelle

 

eine  Mage  mit  den  erforderlichen  geeichten  Gewichten
  aufzustellen  und  ihre  Benützung  um
Nachwiegen  der  verkauften  Waren  zu  gestatten.
insoweit  nicht  durch  Aufsiellung  einer  ösfentlichen
  Wage  am  Verkaufsplatze  den  Interessen
der  Käufer  Rechnung  getragen  ist.

Die  Preisliste  ist  mit  dem  Datui  und  der
Unterschrist  des  Verkäufers  zu  versehen  und  vor
dem  Anschlag  dem  Stadtmagistrat  zur  polizeilichen
  Abslempelung  vorzulegen.  Hiebei  ist  eine
Abschrift  (Abdrud)  zu  den  Amtsakten  zu  übergeben.
  Die  Anfertigung  der  Preisliste  kann
im  Druck.  mil  Tinte  oder  Schreibmaschine  erfolgen.
  Iusbesondere  ist  die  Vermendung  von
Blei,  Kreide  oder  Schieser  unstatthaft.  Ueber
haupt  sind  Anordnungen  des  Magiftrats  bezüglich
  der  Form  und  des  Anschlags  genau
zu  beachten.

8  2.

Die  Preislite  ist  täglich  während  der  Verlaufe
  zeil  auszuhöngen  und  zmar  von  außen
gut  sichibar  am  Schaufenster  oder  an  der
Ladentüre  bezw.  an  der  Verkaufsstelle  und,
soweit  die  polizeilichen  Organe  den  Platz  bestimmen,
  an  diesem.

Aenderungen  des  Inhalts  der  Preielifle
können  nur  durch  Erlaß  von  einzelne  Waren
  —  betrefsenden  und  mit  dem  bolizeilichen
  Stempel  versehenen  Nachträgen  oder  in
der  Weise  erfolgen,  daß  die  alte  Preislifte
entfernt  und  an  Stelle  der  alten  heine  neuc
Preisliste  ausgegeben  wird.  Für  die  Nachträge
  gilt  Abs.  I  und  II  entsprechend.

Bei  Erlaß  von  Nachträgen  sind  auf  der  eigentlichen
  Preisliste  die  den  Nachtrag  betrefsenden
  Eintragungen  zu  streichen,  sonstige  Korrekturen
  aber  unzulässig.

83.
Die  auf  dem  Auschlag  (Preisliste)  oder  dem
Nachtrag  verzeichneten  Preise  dürfen  vor  Ablauf
  von  zwei  Wochen,  vom  Tage  der  Abstempelung

  an  gerechnet,  nicht  erhöht  werden,  insoweit
  nicht  der  Magistrat  im  einzelnen  Falle
oder  fur  ganze  Warengatlungen  Ausnahmen
zuläßt.

Eine  nach  Ablauf  des  seitgesetzten  Zeitraums
beabsichtigte  Erhöhung  der  Preise  muß  3  Tage
vorher  dem  Siadtmagistrat  angezeigt  werden.

Weigert  sich  ein  Verkäuser  im  Laufe  des
nach  §  3  bestimmten  zeitraums  seine  Vorräte
weiter  zu  verlaufen,  so  kann  der  Stadtmagistrat
  non  dem  Borgehen  nach  Art.  144  des
P.-Str.  (b.  B.  abgesehen  füur  die  betreffende
Ware  einen  Hochsipreis  vor  schreiben  mit  der
Aufforderung,  sie  zu  diesem  Preise  zu  verkaufen
  und  falls  der  Verkauf  verweigert  wird,
nach  §  4  des  Höchitureisgeietzes  verfahren.
(§  4  des  Höchstpreisgesetzes  lautet:  Se  zuständige
  Behörde  kann  den  Besiger  von  Gegenständen,
  für  die  Höchstpreiie  festgesetzt  sind,  auffordern,
  die  Gegenitände  zu  dem  festgesetzten
Höchsipreis  zu  verkausen.  Weigert  sich  ein
Besiter  der  Aufforderung  nachjukommen,  so
lann  die  zuständige  Behörde  die  Gegenstände
übernehmen  und  auf  NRechnung  und  Kosten  des
Vesitzers  zu  den  festgesetzten  Höchstpreisen  verlaufen,
  soweit  sie  nicht  zu  dessen  eigenen  Bedarf
  nötig  sind.

Wer  den  gegenwärtigen  ortspolizeilichen
Vorschristen  Fuwiderhandelk.  oder  als  Verkäu.
fer  die  in  der  Preisliste  angegebenen  Preife
überschreitet,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  150
Mark  und  im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bis
zu  4  Wochen  bestraft,  wenn  nicht  andere  Vorschriften
  nähere  Strasen  androhen.

8
Diese  orteporligeilihen  *-  treten  am

1.  August  1915  in
Rosenheim,  den  164  *  1915.
Stadtmagistrat.

 

Bekanntmachung.

Betreff:  Verbot  des  Schlachtens  trächtiger
Kühe.

Auf  Grund  des  Art.  4  Ziff.  2  K.G,  erlaßt
das  stellvertretende  Generallommando  1.  Armeckorps
  folgende  Anordnung:

1.  Es  ist  verboten,  trächtige  Kühe  zu
schlachten,  zum  Zweck  der  Schlachtung  uu  veräußern
  oder  zu  laufen.

Das  Verbot  sundet  keine  Anwendung  auf
Schlachtungen,  die  erfolgen,  weil  zu  befurchten
isl,  daß  das  Tier  an  einer  Erkranlung  verenden
  werde,  oder  weil  es  infolge  eines  Unglücksfalles
  sofort  getötet  werden  muß.  Solche
Schlachtungen  sind  der  Dirriktspollzeibehorde
des  Ortes  der  Schlachtung  späteftens  innerhalb
dreier  Tage  anzuzeigen.

Das  Verbot  bezieht  sich  sowohl  auf  gewerbliche,
  wie  auch  auf  Hausschlachtungen.

Die  Distriktspolizeibehörde  lann  in  bdefonderen
  Fällen  Ausnahmen  zulassen.  Sie  siellt  ier#-über
  eine  Bescheinigung  aus.  die  Farbe,  Abzeichen,
  besondere  Kennzeichen  und  Alter  des
Tieres,  sowie  Name  und  Wohnort  desjenigen,
aus  dessen  Bestand  das  Tier  stammt,  ersichrlich
machen  soll.  Die  Bescheinigung  ist  dem  Kleischbeschauer
  vor  der  Schlachtung  zu  übergeben,
der  sie  nach  der  Schlachtung  der  Distriktspolizeibehörde
  wieder  zurückzugeben  hat.

2.  Mit  Gefängnis  bis  zu  einem  Jahre  wird
bestraft,  wer  dem  Verbot  in  Ziffer  1  zuwiderhandelt,
  obwohl  er  weiß  oder  nach  den  Umständen
  des  Falles  annehmen  muß,  daß  Trächtigkeit
  vorliegt.

3.  Das  Fleisch  verbotswidrig  geschlachteter
Tiere  ist  an  Orten,  an  denen  Freibänke  bestehen,
  siets  der  Freibank  zu  überweisen.

München,  den  20.  Juli  1915.

Der  Kommandierende  General:
Lgez.:  v.  d.  Tann.

 

 

Gerzucherte  Chiemseestsche,
Neue  Matjesheringe,
frisch  eingetroffen.

Frz.  Huber.
Zu  verkaufen:

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Pannaamseber-Maschinangebilin

1#d  Holländemüller

werden  für  eine  PHayier--  und  Paypensabrik  in  der  Nähe  von
München  gesucht.  Die  Sielle  ist  eine  dauernde.

Gesuche  mit  Angabe  der  Lohnansprüche  und  Beilagen  von
#lb.  Eap.  I.Scuanstabschriften  unter  „A.  6120  an  die  Exp.

 

 

Keine  abfärbende  Wallercme!

 

Senhrut  Nigrin

eldt  ohne  Mühe  tadellesem,  tiefschwarden  nicht  abfärdenden  Lochglang  1

Sofortige  Liefern#s#!

Auch  Echnhsett  und  ———  (erstklaffige
Ware  und  Beilchenseifenpulver  Goll##le

läbsche  ur#e  Peerführerplahate.
J□u———..  (Wür##rmde

4#0