168
armen Personen, welche in Anstalten oder Institute gebracht werden, verweisen Wir den
Landrath auf Ziff. 8 des Allerhöchsten Landrathsabschiedes vom 17. April 1874 mit dem
Belsatze, daß es den betreffenden Orts-, Districts= oder Kreisgemelnden überlassen werden
müsse, hier unterstützend einzutreten.
Indem Wir dem Landrathe den gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner bereitwilligen und eifrigen Wahrnehmung der
Kreisinteressen und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade.
Mürchen, den 9. März 1875.
Ludwig.
Dr. v. Luh. v. Pfeufer. v. Ferr.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
der Generalsecretär,
Ministerialrath Graf v. Hundt.