376 Urkunde No. 827.
Anl? 4 827. Immediat-Bericht des Staats-Ministers v. Angern. Berlin 1805
April 24.
R. 89. 58. L. Ausfertigung.
Verfassung des Kollegiat-Stiftes St. Crucis in Hildesheim, dessen Beibehaltung
empfohlen, aber nicht genehmigt wird.
»Es befindet sich in Hildesheim das Kollegiat-Stift Sanctae Cracis,
worüber ich, nachdem die Aufnahme-Verhandlungen davon eingegangen sind,
E.K.M. jetzt ... Vortrag zu thun mich im Stande sehe.
Schon im Jahre 996 hat der Bischof Bernwardus an der Stelle, wo
jetzt die Stifte-Kirche stehet, eine Kirche erbauet und eingeweihet. Diese
ist wegen der grossen Frequenz aus den damaligen benachbarten Ortschaften
zu einer Pfarr-Kirche erhoben, von dem 17. Bischof Hezilo neu gebanet,
erweitert und dabei ein Collegium Canonicorum gestiftet. Diese neue
Kollegiat-Kirche ist um das Jahr 1079 eingeweiht und der Bischof Hezilo
und dessen Nachfolger haben die Kirche und das Stift mit liegenden Gründen,
andern Einkünften und Gerechtsamen dotirt, welche nachher von Fürsten,
Privatpersonen und selbst Mitgliedern des Stifts vermehrt worden, wodurch
das jetzige Stifts-Vermögen entstanden ist.
Die bisherige Verfassung des Stifts ist in dem abschriftlich beygefügten
Darstellungs-Protokolle!) vom 26. September pr. vollständig auseinandergesetzt.
Da so viele nachher weiter auseinander zu setzende Gründe vorhanden
sind, die für das Stift sprechen und dessen Aufhebung nicht anräthlich machen,
so finde ich mich veranlasst, die bisherige Verfassung nach Anleitung des
Darstellungs-Protokolls durchzugehen und die Modifikationen .. . vorzutragen,
unter welchen das Bestehen des Stifts nur statt finden dürfte. [@eschiekt
auf 7 Folio-Seiten; dann folgen:]) die Gründe, welche dafür sprechen, das
Stift nicht aufzuheben, sondern solches bestehen zu lassen.
Es haben bisher in der Stadt Hildesheim folgende geistliche männliche
Korporationen ausser dem Dom-Kapitul und den schon vorhin aufgehobenen
Carthäuser- und Jesuiter-Klöstern bestanden:
1. das Michaelis-Kloster,
das Godehardi-Kloster,
das Bartholomäi-Kloster zur Sülte,
das Moritz-Kapitul,
das Andreas-Kapitul,
das Johannis-Kapitul,
das Kapitul ad Beatam Mariam Magdalenam, und
. das heilige Kreutz-Kapitul.
Alle diese Anstalten haben die Honoratioren vom Birger-Stande und
die übrigen Einwohner in Hildesheim dazu benutzt, denjenigen von ihren
num m
1) Dies Protokoll umfasst 19 Folio-Seiten.