Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Betrag 
für das 
" 7 Einnahme. Etatsjahr 
52 1892/93. 
Mark. 
2. I. Reichsstempelabgaben. 
1. Spielkartenstempel, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten 
zu vergütenden fünf Prottttnn ... 1 206 500 
Davon ab: 
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar 
erwachsende Verwaltungskosen 470 
— 1 206 030 
b) Herauszahlung an Oesterreich= Ungarn für die Gemeinde 
Mittelbrreg .. 30 
bleiben (Titel 1) 1 206 000 
2. Wechselstempelsteeernrnrnrnr .. .. ... 7 400 000 
Davon ab: 
a) gemäß 8. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer 
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder.. 148 000 A. 
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs= und 
Verwaltungskossfen 206 000. 
zusammen . . . 354 000 
bleiben (Titel 2) 7 046 000 
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c. 
und Lotterieloose: 
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge- 
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel- 
abgaben (Reichs= Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver- 
gütenden zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungs- 
kosten................................... 7 435 000 
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 412 000 
Seite.20 847 000 
  
  
Reichs-. Ges-hbl. 1892. 58
	        
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