Betrag
für das
" 7 Einnahme. Etatsjahr
52 1892/93.
Mark.
2. I. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prottttnn ... 1 206 500
Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar
erwachsende Verwaltungskosen 470
— 1 206 030
b) Herauszahlung an Oesterreich= Ungarn für die Gemeinde
Mittelbrreg .. 30
bleiben (Titel 1) 1 206 000
2. Wechselstempelsteeernrnrnrnr .. .. ... 7 400 000
Davon ab:
a) gemäß 8. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder.. 148 000 A.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs= und
Verwaltungskossfen 206 000.
zusammen . . . 354 000
bleiben (Titel 2) 7 046 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben (Reichs= Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungs-
kosten................................... 7 435 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 13 412 000
Seite.20 847 000
Reichs-. Ges-hbl. 1892. 58