Nummer
——
Gulden
kur d
ertragsa usses
t Genennung der Eegenstände. Gold
linn per 100 kg.
247. Steinwaaren, feine, d. i. Luxusgegenstände (Briefbeschwerer,
Leuchter, Schalen, Tintenfässer und dergleichen Nippe-
sachen; Statuen, Büsten,,Thierfiguren und andere plastische
Erzeugnisse im Gewichte von 5 kg und weniger)) Arbeiten
in Verbindung mit anderen Materialien) sofern sie nicht
unter höher belegte Kautschuck-, Leder-, Metall= oder
Kurzwaaren sannn 15.—
aus 248. Korallen, echte oder unechte, bearbeitet, ungefaßt 24.—
249. Gewöhnliche Ziegel (Dach= und Mauerziegel) und Thon-
röhren, unglafrt4: ... frei
249.(bis) Glasirte Ziebrgelllll. ... * frei
Dachfalzziegellllle . . . .. —.50
250. Chamottewaaren, nicht besonders benannte:
a) Ziegel von gewöhnlicher Form und zugleich im Einzeln-
gewichte bis zu 5 kg einschließlicgg —. 25
b) andere —.75
251. Plasterungsmaterial und Röhren aus gemeinem Steinzeug,
auch Röhren aus glasirtem T9onnnynyny —. 50
25 1.(bisj) Retorten, Schmelztiegel, Gefäße für Fabrikszwecke (aus Graphit,
feuerfestem Thon oder gemeinem Steinzeughg 1.—
aus 252. b) Gewöhnliches Töpfergeschirt aus gemeiner Thonerde —. 50
aus 253. Bauornamente (auch aus Terracotta) glasirt und unglasirt;
ordinäre Oefen und Ofenbestandtheile; nicht glasirte Wand-
und Bodenbelagplatten mit Ausnahme der nachbenannten —.50
Nicht glasirte Wand= und Bodenbelagplatten, durch Zu-
sammenpressen verschiedenfarbiger Thonmassen mit Mustern
vershseen ........... 1.50
254. Thonwaaren, nicht besonders benannte:
a) einfarbig oder witt 4. —
b) zwei= oder mehrfarbig, gerändert, bemalt, bedruckt, ver-
goldet, versilbrtt: 8.—