Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

  

Nummer

 

des  zur  Zeit  des  Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen  allgemeinen  Benennung  der  Gegenstände.  Gold
österreichisch-ungarischen  per  100  kg.
Zolltarifs.    
243.  Glas-  und  Emailwaaren,  nicht  besonders  benannte,  oder  in
Verbindung  mit  anderen  Materialien,  sofern  sie  nicht  unter
höher  belegte  Kautschuck-,  Leder-,  Metall-  oder  Kurzwaaren
  fallen  12.—
aus  244.  Sogenannte  Kehlheimer  Platten,  rauh,  ungeschliffen  frei
Marmor-  und  Alabasterplatten,  nicht  geschliffen  frei
aus  244.(bis)  Nicht  besonders  benannte  Arbeiten  aus  Alabaster,  Marmor,
Porphyr,  Granit,  Syenit  und  ähnlichen  harten  Steinen:
a)  grobe  Steinmetzarbeiten  aus  Marmor  und  Alabaster  (d.  i.
Thür-  und  Fensterstöcke,  Säulen  und  Säulenbestandtheile,
Rinnen,  Röhren,  Tröge  und  dergleichen),  schlichte,  ungeschliffene
  ,....................  1.50
b)  andere  nicht  geschliffene  Waaren  aus  Marmor  und  Alabaster  1.50
c)  Arbeiten  aus  Marmor  und  Alabaster,  geschliffene,  auch  derlei
Platten,  geschliffen  1.50
Arbeiten  aus  Porphyr,  Granit,  Syenit  und  ähnlichen  harten
Steinen,  geschliffene,  auch  derlei  Platten,  geschliffene  5.—
244.  (ter)  Nicht  besonders  benannte  Arbeiten  aus  anderen  als  den  unter
Nr.  244  bis  genannten  Steinen:
a)  grobe  Steinmetzarbeiten,  schlichte,  ungeschliffene  —.50
245.  b) Dachschiefer  und  anderer  Tafelschiefer  —.  25
aus  245.  c)  Rechentafeln  aus  Schieferstein,  geschliffen,  geschwärzt,  liniirt,
mit  oder  ohne  Rahmen  von  rohem  Holz  3.—
245.  (bis)a)  Cement  :  ...  —.50
aus  246.  Probir.,  Schleif-  und  Wetzsteine,  natürliche,  ohne  Verbindung;
Mühlsteine,  auch  mit  eisernen  Reifen  oder  Metallhülsen;
Lithographiesteine  .  .  .  .  .  .  .  frei
aus  246.  (bis)  Künstlich  gefärbte  Erden  und  Steine,  auch  geschönte  Farberden;
  geformte  künstliche  Wetzsteine,  dann  geformte  natürliche
  oder  künstliche  Bimssteine  —  beide  auch  in  Verbindung
  mit  Holz  oder  Eisen  ohne  Lack  und  Politur  2.—