Nummer
des zur Zeit des Gulden
Vertragsabschlusses
giltigen allgemeinen Benennung der Gegenstände. Gold
österreichisch-ungarischen per 100 kg.
Zolltarifs.
243. Glas- und Emailwaaren, nicht besonders benannte, oder in
Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter
höher belegte Kautschuck-, Leder-, Metall- oder Kurzwaaren
fallen 12.—
aus 244. Sogenannte Kehlheimer Platten, rauh, ungeschliffen frei
Marmor- und Alabasterplatten, nicht geschliffen frei
aus 244.(bis) Nicht besonders benannte Arbeiten aus Alabaster, Marmor,
Porphyr, Granit, Syenit und ähnlichen harten Steinen:
a) grobe Steinmetzarbeiten aus Marmor und Alabaster (d. i.
Thür- und Fensterstöcke, Säulen und Säulenbestandtheile,
Rinnen, Röhren, Tröge und dergleichen), schlichte, ungeschliffene
,.................... 1.50
b) andere nicht geschliffene Waaren aus Marmor und Alabaster 1.50
c) Arbeiten aus Marmor und Alabaster, geschliffene, auch derlei
Platten, geschliffen 1.50
Arbeiten aus Porphyr, Granit, Syenit und ähnlichen harten
Steinen, geschliffene, auch derlei Platten, geschliffene 5.—
244. (ter) Nicht besonders benannte Arbeiten aus anderen als den unter
Nr. 244 bis genannten Steinen:
a) grobe Steinmetzarbeiten, schlichte, ungeschliffene —.50
245. b) Dachschiefer und anderer Tafelschiefer —. 25
aus 245. c) Rechentafeln aus Schieferstein, geschliffen, geschwärzt, liniirt,
mit oder ohne Rahmen von rohem Holz 3.—
245. (bis)a) Cement : ... —.50
aus 246. Probir., Schleif- und Wetzsteine, natürliche, ohne Verbindung;
Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen oder Metallhülsen;
Lithographiesteine . . . . . . . frei
aus 246. (bis) Künstlich gefärbte Erden und Steine, auch geschönte Farberden;
geformte künstliche Wetzsteine, dann geformte natürliche
oder künstliche Bimssteine — beide auch in Verbindung
mit Holz oder Eisen ohne Lack und Politur 2.—