Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

— 835 — 
Ciste der Eisenbahnstrecken, 
auf welche 
das internationale Uebereinkommen uͤber den Eisenbahnfrachtverkehr 
Anwendung findet. 
  
Belgien. 
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
Belgische Staatsbahnverwaltung. 
Belgische Nordbahn. 
Große Belgische Centralbahn. 
Lüttich—Maestricht. 
Gent—Terneuzen. 
Mecheln—Terneuzen. 
Westflandrische Eisenbahn. 
Eisenbahn von Chimay. 
Gent—Eecloo —Brügge. 
Termonde—St. Nicolas. 
Hasselt—Maeseyck. 
Antwerpen —Gent (Waes). 
!l– 
——— 
— — 
DOD — 
B. Bahnstrechen, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
I. Niederläudischer Verwaltungen. 
13. Die von der Niederländischen Siatseifenbahngerelsshalt betriebene Strecke 
von der belgisch-niederländischen Grenze bei Achel bis Lüttich-Vivegnis, 
Ans (Etat) und Flämalle Grande. 
II. Deutscher Verwaltungen. 
14. Die von den Königlich preußischen Staatsbahnen betriebene Strecke von 
der belgisch-niederländischen Grenze bei Bleyberg bis Bleyberg. 
129°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.