Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

Belgien. 
A. Von belgischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 
1.  Belgische Staatsbahnverwaltung. 
2.  Belgische Nordbahn. 
3.  Große Belgische Zentralbahn. 
4.  Lüttich -  Maestricht. 
5.  Gent - Terneuzen. 
6.  Mecheln - Terneuzen. 
7.  Westflandrische Eisenbahn. 
8.  Eisenbahn von Chimay. 
9. Gent - Eecloo - Brügge. 
10. Termonde - St. Nicolas. 
11. Hasselt - Maeseyck. 
12. Antwerpen - Gent (Waes). 
  
B. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe oder Mitbetriebe auswärtiger 
Verwaltungen befinden. 
I. Niederländischer Verwaltungen. 
13. Die von der Gesellschaft zum Betriebe von niederländischen Staatseisen- 
bahnen betriebene Strecke von der belgisch - niederländischen Grenze bei 
Achel bis Lüttich - Vivegnis, Ans (Etat) und Flémalle - Grande. 
II. Französischer Verwaltungen. 
Die von der französischen Nordbahn betriebenen Strecken von der 
belgisch - französischen Grenze: 
14. bei Comines bis Comines. 
15. bei Halluin bis Menin. 
III. Luxemburgischer Verwaltungen. 
Die von der luxemburgischen Prinz Heinrich - Bahn betriebenen 
Strecken von der belgisch - luxemburgischen Grenze: 
16. bei Pétange bis Athus. 
17. bei Clémency bis Autel - Bas. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von belgischen Verwaltungen 
im Auslande betrieben sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 120, 121. 
Frankreich, Ziffer 15, 16, 17, 18, 19. 
Niederlande, Ziffer 11, 12, 13, 14, 15, 16. 
 
	        
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