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Uebersicht
über die
Anlage 9.
anderweite Bemessung der personlichen pensionsberechtigenden Gehälter der Gesandtschafts-
und Konsulatsbeamten.
Lau- Kapitel Titel Der Beamten Das persönliche
fende pensionsberechtigende
Gehalt beträgt künftig
Nr. des Etats. Zahl. Dienststellung. chatt beträgt künftig
Mark.
1. 5. 1/32 8 Botschafter. . . 20 000
und
34/123.
2. - - 15 Gesandte. . . 18 000
3. - -, 9 Ministerresidenten .. . . . . . ... . .. .... . . . . . ... 9 000 bis 12 700
10 850
4. -, -, 19 Generalkonsuln . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . .. . . . .. 8 200 bis 10 500
9 350
5. - - 9 Erste Botschaftssekretäre und erster Botschafts-
dragoman in Constantinobel. . . 6 600
6. - - 62 Konsuln, Landeshauptmann im Schutzgebiete der
Marschallinseln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . ... 4 500 bis 8 000
6 250
7. -, -, 27 Zweite und dritte Botschaftssekretäre und Legations-
sekretäre. . . . . .. 3 000 bis 6 000
4 500
-, - 6 Zweiter Botschaftsdragoman in Constantinopel,
Reichs. Gesetzbl. 1897. 91
Dragoman in Teheran, Dolmetscher in Peking,
Tanger und Tokio