Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

III 
des Kolbens soll auch bei den Kolben mit zwei Strichen die dem unteren Striche 
entsprechende sein, außerdem ist bei solchen Kolben in der Mitte zwischen den 
beiden Strichen der von diesen abgegrenzte Raumgehalt in Kubikcentimeter (ccm) 
oder Theilen des Liter (0).. l) aufzuätzen. 
3. Die innere Weite des Halses soll bei einem Raumgehalte des Kolbens von 
50 | 100 200 Kubikcentimeter 
nicht mehr als 10 12 15 Millimeter 
  
betragen. 
4. Bei Kolben mit zwei Strichen muß der Abstand des oberen Striches 
vom Rande mindestens 50 Millimeter betragen. Bei Kolben mit einem Striche 
muß der Abstand dieses Striches vom Rande bei einem Raumgehalte des 
Kolbens von 
50 und 100 | 200 Kubikcentimeter 
mindestens 50 70 Millimeter 
  
betragen. 
5. Die nach §. 4 Ziffer 1 der Bekanntmachung vom 26. Juli 1893 im 
Mehr oder Minder zuzulassenden Fehler für Kolben zu 50, 100, 200 Kubik- 
centimeter auf Einguß gelten in gleichem Betrag auch für den durch einen 
etwaigen zweiten Strich abgegrenzten Gesammtraumgehalt des Kolbens. 
Außerdem darf bei Kolben mit zwei Strichen der Fehler des von den 
beiden Strichen abgegrenzten Raumgehalts im Mehr oder Minder die Hälfte 
des für den übrigen Raumgehalt zuzulassenden Fehlers nicht überschreiten. 
6. Die Stempelung geschieht wie bei den bereits aichfähigen Kolben. Bei 
Kolben mit zwei Strichen ist jedoch auch über dem oberen Striche ein Stempel 
anzubringen; der Stempel zum unteren Striche darf auch unterhalb desselben 
aufgeätzt werden. 
7. An Gebühren werden außer der Abfertigungsgebühr von 10 Pfennig 
für jedes eingereichte Geräth erhoben: 
  
  
  
  
Mark Pf. 
a. bei der Aichung 
für Kolben mit einem Striche .. . . . . ..... . ... — 40 
für Kolben mit zwei Strichen. . . .. — 60 
b. bei bloßer Prüfung 
für jede geprüfte Stelle ...... . . . . .. . . . . . . .. — 10 
§. 3. 
Kolben für Zähigkeitsmesser. 
1. Die Kolben sind nur auf Ausguß und nur mit zwei Strichen, einem 
für 200 und einem für 240 Kubikcentimeter, zulässig. Zwischen den beiden 
a
	        
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