Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1897. (31)

— 611 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 34. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
beigefügte Liste. S. 611. — Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels= und 
Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientaltschen Republik Uruguay. S. 611. 
  
  
  
  
(Nr. 2407.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 29. Juli 1897. 
In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet 
(IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), sind die 
bei „Belgien“ unter den Nummern 9 und 12 aufgeführten Eisenbahnen 
Gent—Eecloo-Brügge und Antwerpen—Gent (Waes) gestrichen worden, da ihr 
Betrieb am 1. Juli d. J. von der belgischen Staatsbahnverwaltung übernommen 
worden ist. 
Berlin, den 29. Juli 1897. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
. 
  
(Nr. 2408.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrts- 
vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientalischen Republik 
Uruguay. Vom 31. Juli 1897. 
Der zwischen dem Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay am 20. Juni 
1892 abgeschlossene Handels- und Schiffahrtsvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1894 
S. 505 ff.) tritt in Folge seiner Kündigung durch die Uruguaysche Regierung 
mit dem Ablaufe des heutigen Tages außer Kraft. 
Berlin, den 31. Juli 1897. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Freiherr von Rotenhan. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Reichs-Gesetzbl. 1897. 98 
  
Ausgegeben zu Berlin den 31. Juli 1897.
	        
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