- 775 - Reichs-Gesetzblatt.
Nr. 47.
Inhalt: Bekanntmachung über die wechselseitige Befreiung der Angehörigen des Deutschen Reichs und Ruß-
lands von der ihnen als Ausländer in Rechtsstreitigkeiten obliegenden Verpflichtung zur Sicherheits-
leistung, Vorschußzahlung und Gebührenentrichtung. S. 775. — Bekanntmachung über den Beitritt
Rumäniens zu der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft, be-
treffend Maßregeln gegen die Cholera. S. 776.
(Nr. 2427.) Bekanntmachung über die wechselseitige Befreiung der Angehörigen des Deutschen
Reichs und Rußlands von der ihnen als Ausländer in Rechtsstreitigkeiten
obliegenden Verpflichtung zur Sicherheitsleistung, Vorschußzahlung und Ge-
bührenentrichtung. Vom 30. September 1897.
Die Kaiserlich deutsche und die Kaiserlich russische Regierung haben im gegen-
seitigen Einvernehmen festgestellt, daß Deutsche in Rußland und Russen in
Deutschland in den von ihnen als Haupt- oder Nebenklägern anhängig gemachten
Rechtsstreitigkeiten nur unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfange
verpflichtet sind, Sicherheit zu leisten, Kostenvorschuß zu zahlen oder Gebühren zu
entrichten, wie die Angehörigen des Landes, wo der Rechtsstreit betrieben wird.
Berlin, den 30. September 1897.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Hellwig.
Reichs- Gesebl. 1897. 128
Ausgegeben zu Berlin den 26. Oktober 1897.