Zuständigkeitstabelle.
.l een der Gnufshedung Zuständige Behörde Rechtsmittel
verbindlicher deutlicher Be- Berlin Bezirksausstimmungen;
schuß D, Nevision ans
OBG.
c) Streitigkeiten darüber, ob c. Wie b. c. Wie b.
die Höhe des Wasserstands
in rechtsverbindlicher
und deutlicher Weise
bestimmt sei;
d) vorläufige Festsetzung d. Beschluß des Kreis-d. Endgültig vorbedes
Wasserstands. (Stadt)ausschusses. haltlich der Entscheidung
zu c.
C. Derschaffung der orflut.
217. g 68 8G. (ogl. die dort auf- Beschluß des Kreis= Berufung an den Begeführten
Einzelgesetze). An-(Stadthausschusses, zirksausschuß,
träge auf Beschaffung der Vor= innerhalbzwei Wochen Revision ans OBG.
flut nach vorgängiger ört= Antrag auf mündliche
licher Untersuchung durch Verhandlung im Verden
Kreis (Stadt)ausschuß, sowief waltungsstreitverauf
Mitbenutzung einer Ent-fahren beim Kreiswässerungsanlage
und Abände.tadt)ausschusse.
rungen eines Entwässerungsplans.
218. 8 69 ZG. Aufforderung Beschluß des Kreis- Endgültig.
zur Schiedsrichterwahl, Stadt)ausschusses.
Ernennung eines Obmanns,
sowie der von den Beteiligten
nicht rechtzeitig gewählten
Schiedsrichter; Ermächtigung
des Schiedsgerichts.
219. * 70 ZG. Beschlußfassung
über:
a) die Rechtmäßigkeit der Ab= a, b, c, d. Beschluß Desgl.
lehnung des Schiedsrichteramts;
b) die Zurückweisung unzulässiger
Schiedsrichter;
o) die Festsetzung der Vergütung
der Schiedsrichter;
d) die Festsetzung der Vergütung
der Kommissarien.
des Kreis-(Stadt)
ausschusses innerhalb
zwei Wochen Antrag
auf mündliche Verhandlung
im Verwaltungsstreitverfahren-
den Kreis-(Stadt)ausschuß.