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Betrag
— Z für das
*-* Einnahme. Rechnungs-
S jahr 1899.
Mark.
19. IX. Aus der Veräußerung von ehemaligen Festungsgrund-
stücken.
Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 30. Mai 1873
(Reichs- Gesetzbl. S. 123) für Rechnung der Bundesstaaten
mit Ausschluß von Elsaß- Lothringen.
Für ehemalige Festungsgrundstücke in Stettin 1 013 263
20. X. Ueberschüsse aus früheren Jahren.
Ueberschuß des Haushalts des Etatsjahrs 1897/98, vor-
behaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der
Rechnungen . . .. 25 521 430
21. XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Bundesstaaten
gemeinsamen Einnahmen.
1. Für die Brausteuer:
von Bayern ... 4 135 254
von Württemberg .. . . . . . ... 1 479 079
von Baden . . ... 1 226 292
von Elsaß- Lothringen ... 1 166 253
zusammen (Titel 1) 8 006 878
2. Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenverwaltung:
von Bayern . .. ... 4512150
von Württemberg . . ... 1 613 886
zusammen (Titel 2) 6 126 036
3.Für die eigenen Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres:
von Bayern:..... .. 563 964
Summe XI. . . 14696878
Anmerkung. Die Ausgleichungsbeträge unterliegen
der Berichtigung nach dem wirklichen Ergebnisse der auf—
kommenden Einnahmen.