Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1899. (33)

— 178 — 
  
  
  
  
  
  
Betrag 
— Z für das 
*-* Einnahme. Rechnungs- 
S jahr 1899. 
Mark. 
19. IX. Aus der Veräußerung von ehemaligen Festungsgrund- 
stücken. 
Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 30. Mai 1873 
(Reichs- Gesetzbl. S. 123) für Rechnung der Bundesstaaten 
mit Ausschluß von Elsaß- Lothringen. 
Für ehemalige Festungsgrundstücke in Stettin 1 013 263 
20. X. Ueberschüsse aus früheren Jahren. 
Ueberschuß des Haushalts des Etatsjahrs 1897/98, vor- 
behaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der 
Rechnungen . . .. 25 521 430 
21. XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Bundesstaaten 
gemeinsamen Einnahmen. 
1. Für die Brausteuer: 
von Bayern ... 4 135 254 
von Württemberg .. . . . . . ... 1 479 079 
von Baden . . ... 1 226 292 
von Elsaß- Lothringen ... 1 166 253 
zusammen (Titel 1) 8 006 878 
2. Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenverwaltung: 
von Bayern . .. ... 4512150 
von Württemberg . . ... 1 613 886 
zusammen (Titel 2) 6 126 036 
3.Für die eigenen Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres: 
von Bayern:..... .. 563 964 
Summe XI. . . 14696878 
  
  
Anmerkung. Die Ausgleichungsbeträge unterliegen 
der Berichtigung nach dem wirklichen Ergebnisse der auf— 
kommenden Einnahmen. 
 
	        
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