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1. 2. 3 4 65. 67. 8. 9.
Arten der Züge des öffentlichen Verkehrs:
Bezeichnung Schnellzüge Personen- Personen= Güterzüge
laut züge mit züge bis mit
der mehr als zu
Militär- Aushang= Fahr 60 km 60 km Eilgüter. DPersonen= Güterzüge. Viehzüge. Bemerkungen.
plan Geschwin. Geschwin- züge. beförde-
transporte. einschl. D. Züge. wer#d, digkeit. rung.
S. 33, 2).
ferde. (Db. bis bis (2) (8) b. Thunlichstauch die
18 Pferde, 60 Pferde, Reitpferde der Of#-
3 Wagen 10 Wagen Vereinb 8. W. nach
c J. · 1 Eimbärung.
(Cchsen). (20chsen). bis 90 Pferde, 15 Wagen (0 Anfenehenesselkbahnen
60 Achsen). in Personenzügen mit
mehr als 30 km
Geschwindigkeit bis
36 Perde, 6 Wagen
(12 Uchsen).
(3) Beförderung mit
Viehzügen nur,
wenn die militäri-
schen Rücksichten
dies zulassen.
Schlachtvieh. — In den für den allgemeinen Viehverkehr zugelassenen Zügen und
unter den für den allgemeinen Viehverkehr festgesetzten Bestimmungen
(Frachtberechnung nach Miltrf.).
Eilgut oder eilgutmäßig zu
beförderndes Frachtgut
a. Spreng-
stoffe der
Gefahrklasse.
(4 Achsen).
Nur zur Beseitigung elementarer
Gefahren, z. B. bei Eisstopfungen,
Hochwasser u. dergl., in besonderen
Räumen und nur bis 2 Wagen
b. Alle übrigen
Sendungen,
auch Muni-
tionsgegen-
stände, die
nicht der
Gefahrklasse
angehören.
bis
3 Wagen
(6 Achsen).
bis
15 Wagen
(30Achsen).
Stück- und Wagenladungs-
güter
a. Spreng-
stoffe der
Gefahrklasse.
c
bis 4 Wagen
(8 Achsen).
4) Nur auf Strecken,
wo reine Güterzüge
nicht gefahren werden.
b. Alle übrigen
Sendungen,
auch Muni-
tionsgegen-
stände, die
nicht der
Gefahrklasse
angehören.
bis 15 Wagen
(30 Achsen).