Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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3. 
4. 
  
  
  
Steuersatz Berechnung 
— Gegenstand der Besteuerung. G vom der 
un-- Tau- Ste 
* dert. send. Mark. Pf. Stempelabgabe. 
2.) b) alle übrigen, und zwar 
e — 
beträgt. 
Vor dem 1. Juli 1900 ausgegebene Ge— 
nußscheine werden nach den bisherigen Be— 
stimmungen besteuert. 
3. Inländische auf den Inhaber lautende und vom Nennwerthe beziehungs- 
auf Grund staatlicher Genehmigung weise vom Betrage der be- 
ausgegebene Renten= und Schuld- scheinigten Einzahlungen 
verschreibungen der Kommunalverbände nach Maßgabe der Vor- 
und Kommunen, der Korporationen schriften für die Abgaben- 
ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, berechnung bei inländischen 
der Grundkredit= und Hypothekenbanken Werthpapieren der unter 
oder der Eisenbahngesellschaften sowie Nummer 2 bezeichneten Art, 
Interimsscheine über Einzahlungen auf und zwar in Abstufungen 
diese Werthpapirers — 2— — von 20 Pfennig für je 
100 Markoder einen Bruch- 
Kauf= und sonstige Anschaffungs- theil dieses Betrags. 
geschäfte. 
4. Kauf= und sonstige Anschaffungs- 
geschäfte über: 
1. ausländische Banknoten, aus- 
ländisches Papiergeld, ausländische 
Geldsorteten .. — 2— — 
2. Werthpapiere der unter Nummer 2a, 
2b und 3 des Tarifs bezeichneten 
Art . . . ... — ½00 — — 
3. Antheile von bergrechtlichen Gewerk- 
schaften oder die darüber ausge- 
stellten Urkunden (Kuxscheine, Be- 
zugsscheine, Abtretungsscheine) — 1 — — 
4. sonstige Werthpapiere der unter 
1 bis 3 des Tarifs bezeichneten 
Art einschließlich der Genußschein—o –