Contents : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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1.

2.

3.

4.

 

 

 

Steuersatz  Berechnung

Laufende Nr.  Gegenstand  der  Besteuerung.    vom  der

Hun=  Tau=  Ste

  dert.  send.  Mark.  Pf.  Stempelabgabe.

(2.)  b)  alle  übrigen,  und  zwar                                                                                                             1.   inländische   … | — | — | 15 | — |}

2.   ausländische   … | — | — | 20 | — |}  von   jeder   einzelnen   Urkunde.
beträgt.
Vor  dem  1.  Juli  1900  ausgegebene  Genußscheine
  werden  nach  den  bisherigen  Bestimmungen
  besteuert.

3.  Inländische  auf  den  Inhaber  lautende  und  vom  Nennwerthe  beziehungsauf
  Grund  staatlicher  Genehmigung  weise  vom  Betrage  der  beausgegebene
  Renten=  und  Schuld=  scheinigten  Einzahlungen
verschreibungen  der  Kommunalverbände  nach  Maßgabe  der  Vorund
  Kommunen,  der  Korporationen  schriften  für  die  Abgabenländlicher
  oder  städtischer  Grundbesitzer,  berechnung  bei  inländischen
der  Grundkredit=  und  Hypothekenbanken  Werthpapieren  der  unter
oder  der  Eisenbahngesellschaften  sowie  Nummer  2  bezeichneten  Art,
Interimsscheine  über  Einzahlungen  auf  und  zwar  in  Abstufungen
diese  Werthpapiere   …  —  2   —  —  von  20  Pfennig  für  je

100  Mark   oder  einen  Bruch=Kauf=
  und  sonstige  Anschaffungs=  theil  dieses  Betrags.
geschäfte.

4.  a)   Kauf=  und  sonstige  Anschaffungsgeschäfte
  über :

1.  ausländische  Banknoten,  ausländisches

  Papiergeld,  ausländische

Geldsorten   …    —  2/10   —  —
2.  Werthpapiere  der  unter  Nummer  2 a,

2 b  und  3  des  Tarifs  bezeichneten

Art   …          —  2/10  —  —
3.  Antheile  von  bergrechtlichen  Gewerkschaften

  oder  die  darüber  ausgestellten

  Urkunden  (Kuxscheine,  Bezugsscheine,

  Abtretungsscheine)   …  —  1  —  —
4.  sonstige  Werthpapiere  der  unter

1  bis  3  des  Tarifs  bezeichneten

Art  einschließlich  der  Genußschein   —   3/10  —   —