Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

— 777 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
31. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. S. 777. 
  
  
  
  
(Nr. 2699.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche. Vom 
23. Juli 1900. 
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen 
Reiche, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 305) hat der Bundesrath be- 
schlossen, daß die laut der Bekanntmachungen vom 11. Juni 1898 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 909) und vom 16. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 70 1) getroffene 
Anordnung, wonach den Angehörigen und den Erzeugnissen des Vereinigten 
Königreichs von Großbritannien und Irland sowie der britischen Kolonien und 
auswärtigen Besitzungen mit Ausnahme von Kanada und von Barbados die- 
jenigen Vortheile eingeräumt sind, die seitens des Reichs den Angehörigen und 
den Erzeugnissen des meistbegünstigten Landes gewährt werden, über den 
30. Juli 1900 hinaus bis auf Weiteres in Kraft bleiben soll. 
Berlin, den 23. Juli 1900. 
Der RNeichskanzler. 
Fürst zu Hohenlohe. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerci. 
Reichs-Gesetzbl. 1900. 119 
Ausgegeben zu Berlin den 25. Juli 1900. 
 
	        
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