Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

  
  
  
  
Betrag 
für das 
Titel. Aus 9a be. Rechnungs- 
jahr 1901. 
Mark. 
III. Reservefonds. 
Zu unvorhergesehenen Ausgasggen . . . .. 4925 
Anmerkung. Die über den Etat aufkommenden Einnahmen sowie 
die Ersparnisse bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben fließen 
dem Reservefonds zu, aus welchem auch nothwendige Mehrausgaben zu 
decken sind. Bei den einmaligen Ausgaben gelten nur diejenigen 
Summen als Ersparnisse, welche sich nach Erfüllung der angegebenen 
Zweckbestimmung als zu deren Durchführung nicht erforderlich heraus— 
gestellt haben. 
Rückeinnahmen aus Verkaufserlösen fließen den betreffenden Ausgabe— 
fonds wieder zu. 
Der Reservefonds ist übertragbar. 
Summe der Ausgabe . . . 809700 
Die Einnahme beträgt ...... 809 700 
  
———. — 
 
	        
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