Das deutsche Reich und seine einzelnen Glleder. 93
4. März. (Bayern.) Die ultramontanen bayr. Abgeordneten zum Reichstag
richten von Berlin aus eine Adresse an den König, um ihn zu
energischem Auftreten gegen den von Preußen dem Bundesrath vorgelegten
Entwurf eines Reichsgesetzes betr. sog. gesperrte Geistliche zu
bewegen.
. Die Gesetzesvorlage erscheint als Glied einer langen Kette weiterer
Plane gegen die vertrags= und verfassungsmäßige Ordnung im Königreiche
Bayern; zunächst aber stellt sie sich als ein neuer Eingriff in die Landeshoheit
und namentlich in das Begnadigungsrecht unseres Königs dar. Ew.
k. Majestät, schmerzlich den Entgang so vieler Sonveränetätsrechte mit uns
auf's Tiefste beklagend, werden sicherlich in höchster Weisheit diesen neuen
Eingriff auf ein so hochwichtiges Recht der Krone Bayerns nicht dulden,
sondern Allerhöchstihrem Stimme führenden Bundesrathe den kgl. Befehl zu
ertheilen geruhen: der Vorlage eines Gesetzes, welches in Verkennung der seit
Jahrhunderten den bayerischen Fürsten zustehenden Hoheit eine der schönsten
Perlen der Krone herauszubrechen beabsichtigt , mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
und demnach sowohl im Schooße des deutschen Bunderaths,
als auch in der Versammlung des deutschen Reichstags unwiderruflich gegen
solches Vorgehen zu protestiren.“
Der König läßt die Petenten abschlägig bescheiden und Bayern
gibt später seine Stimme für die Vorlage ab.
b„ (Mecklenburg.) Landtag: Die Regierung richtet ein neues Reseript
an denselben, sie erwarte, daß die Ritterschaft nicht bei dem
negativen Resultate ihrer jüngsten Beschlüsse stehen bleiben werde und
fordert schließlich beide Stände auf, ihre Berathung über die Bildung
einer künftigen Landesvertretung wieder aufzunehmen. Von der Ritterund
Landschaft wird darauf beschlossen, da von einer Plenarberathung
kein Resultat zu erwarten sei, separatim zu berathen und sogleich in
die Berathung einzutreten.
7. „ (Preußen.) Der Bischof von Trier wird verhaftet und ins
Gefängniß abgeführt, um die vom Gerichte gegen ihn ausgesprochenen
Strafgelder, die er freiwillig zu bezahlen sich weigert, abzusitzen.
9. „ (Meckleuburg). Schluß des Landtags. Der Landtagsabschied
der schwerin'schen Regierung drückt das Bedauern derselben aus über
das Nichtzustandekommen der Verfassung und fährt dann fort:
„Wollen Se. k. Hoheit nun zwar zur Zeit von einer weitern Fortsetzung
der Verhandlun en absehen, so halten Allerhöchstdieselben doch an der Ueberzeugung
fest, des des s Wohl des Landes die Durchführung der von Ihnen
erstrebten Aiändtrung der Verfassung dringend fordert, und find des ernsten
Entschlusses, die Verhandlungen über diese Angelegenheit auf Grund der
gegenwärtigen Vorlagen spätestens auf dem bevorstehenden diesjährigen ordentlichen
Landtage wieder aufzunehmen, indem Allerhöchstsie erwarten, daß
Ihre getreuen Stände sich mehr und mehr der Ueberzeugung von der Nothwendigkeit
des von Sr. k. Hoheit verfochtenen Zieles erschließen und Allerhöchstihnen
demgemäß bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen in einer
ur Herbeiführung einer Verständigung geeigneten Weise entgegenkommen werden....“
Der Strelitz'sche Abschied ist sehr ähnlichen Inhalts, nur
darin abweichend, daß in demselben gesagt wird behalten Sich aber
vor, die Verhandlungen aus Grund der bisherigen oder veränderten Vor-