Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

         Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glleder.     93

4.  März.  (Bayern.)  Die  ultramontanen  bayr.  Abgeordneten  zum  Reichstag
  richten  von  Berlin  aus  eine  Adresse  an  den  König,  um  ihn  zu
energischem  Auftreten  gegen  den  von  Preußen  dem  Bundesrath  vorgelegten
  Entwurf  eines  Reichsgesetzes  betr.  sog.  gesperrte  Geistliche  zu
bewegen.

.  Die  Gesetzesvorlage  erscheint  als  Glied  einer  langen  Kette  weiterer
Plane  gegen  die  vertrags=  und  verfassungsmäßige  Ordnung  im  Königreiche
Bayern;  zunächst  aber  stellt  sie  sich  als  ein  neuer  Eingriff  in  die  Landeshoheit
  und  namentlich  in  das  Begnadigungsrecht  unseres  Königs  dar.  Ew.
k.  Majestät,  schmerzlich  den  Entgang  so  vieler  Sonveränetätsrechte  mit  uns
auf's  Tiefste  beklagend,  werden  sicherlich  in  höchster  Weisheit  diesen  neuen
Eingriff  auf  ein  so  hochwichtiges  Recht  der  Krone  Bayerns  nicht  dulden,
sondern  Allerhöchstihrem  Stimme  führenden  Bundesrathe  den  kgl.  Befehl  zu
ertheilen  geruhen:  der  Vorlage  eines  Gesetzes,  welches  in  Verkennung  der  seit
Jahrhunderten  den  bayerischen  Fürsten  zustehenden  Hoheit  eine  der  schönsten
Perlen  der  Krone  herauszubrechen  beabsichtigt  ,  mit  aller  Entschiedenheit  entgegenzutreten.
  und  demnach  sowohl  im  Schooße  des  deutschen  Bunderaths,
als  auch  in  der  Versammlung  des  deutschen  Reichstags  unwiderruflich  gegen
solches  Vorgehen  zu  protestiren.“
Der  König  läßt  die  Petenten  abschlägig  bescheiden  und  Bayern
gibt  später  seine  Stimme  für  die  Vorlage  ab.

b„  (Mecklenburg.)  Landtag:  Die  Regierung  richtet  ein  neues  Reseript
  an  denselben,  sie  erwarte,  daß  die  Ritterschaft  nicht  bei  dem
negativen  Resultate  ihrer  jüngsten  Beschlüsse  stehen  bleiben  werde  und
fordert  schließlich  beide  Stände  auf,  ihre  Berathung  über  die  Bildung
einer  künftigen  Landesvertretung  wieder  aufzunehmen.  Von  der  Ritterund
  Landschaft  wird  darauf  beschlossen,  da  von  einer  Plenarberathung
kein  Resultat  zu  erwarten  sei,  separatim  zu  berathen  und  sogleich  in
die  Berathung  einzutreten.

7.  „  (Preußen.)  Der  Bischof  von  Trier  wird  verhaftet  und  ins
Gefängniß  abgeführt,  um  die  vom  Gerichte  gegen  ihn  ausgesprochenen
Strafgelder,  die  er  freiwillig  zu  bezahlen  sich  weigert,  abzusitzen.

9.  „  (Meckleuburg).  Schluß  des  Landtags.  Der  Landtagsabschied
der  schwerin'schen  Regierung  drückt  das  Bedauern  derselben  aus  über
das  Nichtzustandekommen  der  Verfassung  und  fährt  dann  fort:

„Wollen  Se.  k.  Hoheit  nun  zwar  zur  Zeit  von  einer  weitern  Fortsetzung
der  Verhandlun  en  absehen,  so  halten  Allerhöchstdieselben  doch  an  der  Ueberzeugung
  fest,  des  des  s  Wohl  des  Landes  die  Durchführung  der  von  Ihnen
erstrebten  Aiändtrung  der  Verfassung  dringend  fordert,  und  find  des  ernsten
Entschlusses,  die  Verhandlungen  über  diese  Angelegenheit  auf  Grund  der
gegenwärtigen  Vorlagen  spätestens  auf  dem  bevorstehenden  diesjährigen  ordentlichen
  Landtage  wieder  aufzunehmen,  indem  Allerhöchstsie  erwarten,  daß
Ihre  getreuen  Stände  sich  mehr  und  mehr  der  Ueberzeugung  von  der  Nothwendigkeit
  des  von  Sr.  k.  Hoheit  verfochtenen  Zieles  erschließen  und  Allerhöchstihnen
  demgemäß  bei  der  Wiederaufnahme  der  Verhandlungen  in  einer
ur  Herbeiführung  einer  Verständigung  geeigneten  Weise  entgegenkommen  werden....“

  Der  Strelitz'sche  Abschied  ist  sehr  ähnlichen  Inhalts,  nur
darin  abweichend,  daß  in  demselben  gesagt  wird  behalten  Sich  aber
vor,  die  Verhandlungen  aus  Grund  der  bisherigen  oder  veränderten  Vor-