Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  61.  769
Nr.  21761.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Süddeutschen  Bodenkreditbank  in  München  wurde  die  Genehmigung  erteilt,  daß
sie  innerhalb  der  gesetzlichen  Maximalgrenze  des  Pfandbriefumlaufs  eine  neue  Serie  (Nr.  62)
mit  4%  verzinslicher  Hypothekenpfandbriefe  auf  den  Inhaber  im  Gesamtbetrage  von  15
Millionen  Mark,  welche  unverlosbar  und  10  Jahre  vom  Emissionstage  an  unkündbar  sind,
sodann  aber  innerhalb  längstens  50  Jahren  im  Wege  der  Kündigung  mit  vierteljähriger
Frist  oder  des  freihändigen  Rückkaufs  eingelöst  werden,  in  den  Verkehr  bringe.

Die  Pfandbriefserie  wird  eingeteilt  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und
100  .

München,  den  9.  Oktober  1907.
J.  A.

Staatsrat  v.  Krazeisen.

Bekanntmachung,  die  Wahl  der  Landtags-Kommissäre  bei  der  K.  Staats-Schuldentilgungs-Kommission
  betreffend.

Gemäß  den  Bestimmungen  Titel  VII  §  14  der  Verfassungsurkunde  und  Artikel  35
des  Gesetzes  vom  19.  Januar  1872,  den  Geschäftsgang  des  Landtags  betreffend,  sind  von
den  beiden  Kammern  des  gegenwärtigen  Landtags  nachgenannte  Mitglieder  derselben  als
Landtags-Kommissäre  bei  der  K.  Staats-Schuldentilgungs-Kommission  gewählt  worden:

I.  von  der  Kammer  der  Reichsräte:

Herr  Reichsrat  Ritter  und  Edler  von  Maffei  als  Kommissär  und
Herr  Reichsrat  Freiherr  von  Soden-Fraunhofen  als  Stellvertreter  desselben,


II.  von  der  Kammer  der  Abgeordneten:

Herr  Abgeordnete  Dr.  von  Daller  als  Kommissär  und
Herr  Abgeordnete  Schön  als  Stellvertreter  desselben.

Vorstehende  Wahlen  werden  hiemit  in  Bezug  auf  die  Mitunterzeichnung  der  Staatsschuldurkunden

  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

München,  den  8.  Oktober  1907.

K.  Staats-Schuldentilgungs-Rommission.
Schamberg.