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Anlage I.
Prüfungsurkunde.
Das dem E— zu -..............,............. ...............
der
gehörige hölzene shif, genannt
! eiserne 1 U bezeichnet mit Nummer
von einer Ladefähigkeit oooonn. Tonnen
ist in allen seinen Theilen und Zubehörungen untersucht, mit der größten zulässigen Eintauchung in
nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet und mit der im folgenden Verzeichniß angeführten Bemannung
und Ausrüstung versehen für die Bodensee-Schiffahrt tauglich befunden worden.
Auf Grund dieser Urkunde darf dieses Fahrzeug zur Bodensee-Schiffahrt solange benützt werden,
als es sich in dem erwähnten Zustande befindet und bis eine wesentliche Aenderung oder Erneuerung
wichtiger Schiffstheile vorgenommen wird.
Urkundlich unter amtlicher Vollziehung und Besiegelung.