Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Anlage  I.

Prüfungsurkunde.

 

 

 

 

Das  dem  E—  zu  -..............,.............  ...............
der
gehörige  hölzene  shif,  genannt
!  eiserne  1  U  bezeichnet  mit  Nummer
von  einer  Ladefähigkeit  oooonn.  Tonnen

ist  in  allen  seinen  Theilen  und  Zubehörungen  untersucht,  mit  der  größten  zulässigen  Eintauchung  in
nachfolgend  aufgeführter  Weise  bezeichnet  und  mit  der  im  folgenden  Verzeichniß  angeführten  Bemannung
  und  Ausrüstung  versehen  für  die  Bodensee-Schiffahrt  tauglich  befunden  worden.

Auf  Grund  dieser  Urkunde  darf  dieses  Fahrzeug  zur  Bodensee-Schiffahrt  solange  benützt  werden,
als  es  sich  in  dem  erwähnten  Zustande  befindet  und  bis  eine  wesentliche  Aenderung  oder  Erneuerung
wichtiger  Schiffstheile  vorgenommen  wird.

Urkundlich  unter  amtlicher  Vollziehung  und  Besiegelung.