Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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(Nr. 2792.) Bekanntmachung, betreffend die Desinfektion der zur Geflügelbeförderung 
benutzten Eisenbahnwagen im Verkehre mit Belgien. Vom 18. Juli 1901. 
In Hinblicke darauf, daß durch die belgischen Verordnungen über die Des— 
infektion der Eisenbahnwagen vom 25. September 1883 und vom 30. Dezember 
1890 die ordnungsmäßige Desinfektion der zur Geflügelbeförderung benutzten 
Wagen in Belgien genügend sichergestellt ist, hat der Bundesrath beschlossen: 
Auf die zur Versendung von Geflügel nach Belgien benutzten und 
daselbst entladenen Eisenbahnwagen finden bei ihrem Wiedereingang 
in das Reichsgebiet die Vorschriften der Bekanntmachung, betreffend 
die Einführung von Bestimmungen über die Beseitigung von An- 
steckungsstoffen bei der Beförderung von lebendem Geflügel auf 
Eisenbahnen, vom 2. Februar 1899 bis auf Weiteres keine Anwendung. 
Der Reichskanzler ist ermächtigt, diese Ausnahmebestimmung 
außer Wirksamkeit zu setzen, sobald und solange die Einschleppung 
übertragbarer Geflügelkrankheiten aus Belgien zu besorgen ist. 
Berlin, den 18. Juli 1901. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
Graf von Posadowsky. 
  
  
(Nr. 2793.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den 
Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 20. Juli 1901. 
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen 
über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VII. Ausgabe 1901, Reichs- 
Gesetzbl. von 1901 S. 17), wird wie folgt abgeändert: 
I. Unter Deutschland. A. II. Privateisenbahnen unter eigener 
Verwaltung ist 
1. in Nr. 15 nachzutragen: 
d) Wiesloch-Meckesheimer Nebenbahn. 
2. hinter Nr. 19 einzuschalten: 
19a) Brohlthal-Eisenbahn. 
3. die Nr. 39 zu streichen und bei Nr. 52 „Lausitzer Eisenbahn“ in der 
Klammer als dritte Strecke beizufügen: Hansdorf-Priebus. 
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