Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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4. hinter Nr. 79 nachzutragen: 
79 a) Reinickendorf-Liebenwalde-Groß-Schönebecker Eisenbahn. 
Die Aenderungen treten in Kraft: zu 2 und 4 am 4. August d. J., zu 
3 sofort. Die Wiesloch-Meckesheimer Nebenbahn ist bereits mit ihrer Eröffnung 
in den internationalen Transportdienst eingetreten. 
II. In Folge Ausscheidens der zum adriatischen Netze der italienischen 
Eisenbahnen gehörigen Linien Foggia—-Lucera und Foggia—Manfredonia aus der 
Liste zum 16. Juli d. J. ist die Nr. 2 unter „Italien, Abtheilung A“ wie 
folgt zu fassen: 
„Sämmtliche von der Gesellschaft des adriatischen Netzes betriebenen 
Linien mit Ausnahme der Linien: 
a) Bologna —S. Felice, 
b) Foggia-Lucera, 
e) Foggia—Manfredonia.“ 
Berlin, den 20. Juli 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Kraefft. 
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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