Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XII. Band. (12)

60  Advokatenmoral.

Viele  Anwälte  wagen  es  bei  dem  jetzigen  Stand
der  Dinge  nur  deshalb  nicht,  von  den  herrschenden
Mißbräuchen  sich  loszusagen,  weil  sie  von  ihren
minder  bedenklichen  Kollegen  überflügelt  zu  werden
furchten;  denn  es  ist  begreiflich,  daß  der  Advokat,
der  in  der  Wahl  seiner  Mittel  auf  Recht  und
Moral  keine  Rücksicht  nimmt,  manchen  materiellen
Vortheil  voraus  hat;  das  Publikum  aber,  dem  das
Triebwerk  des  schriftlichen  Prozesses  ein  undurchdringliches
  Geheimniß  ist,  pflegt  ohne  vieles  Distinguiren
  auf  der  Seite,  auf  der  es  den  besten
Erfolg  wahrnimmt,  auch  das  größte  Verdienst  zu
suchen.  Erst  die  Oeffentlichkeit  gibt  ihm  einen  richtigeren
  Maßstab  an  die  Hand  und  lehrt  es,  den
tüchtigen,  kenntnißreichen  Advokaten  von  dem  un—
fähigen  sicher  unterscheiden.  Sieht  auf  diese  Weise
der  Erstere  seinen  Kredit  fest  begründet,  so  kann
er  ohne  Besorgniß,  durch  die  Konkurrenz  eines
Rabulisten  ruinirt  zu  werden,  seine  Handlungsweise
  mit  strenger  Konsequenz  nach  den  sittlichen
Grundsätzen  regeln,  die  er  früher  zwar  theoretisch
rbrnfells  anerkannt,  aber  in  der  Praxis  verleugnet

atte.  .
Wenn,  wie  im  bisherigen  angedeutet  worden
ist,  die  Mündlichkeit  und  Oeffentlichkeit  des  Verfahrens
  dem  Eigennutz  einen  bedeutenden  Theil
des  weiten  Gebietes  entzieht,  auf,  dem  er  gegenwärtig
  sich  ausbreitet,  so  trägt  sie  ferner  auch  nicht
wenig  zur  Berichtigüng  der  prinzipiellen  Irrthü--

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haben.  Daher  kommt  es  zum  großen  Theil,  daß  in
Frankreich  über  den  Stand  der  avouês,  die  bekanntlich
ausschließend  mit  dem  schriftlichen  Vorverfahren  deschäftigt
  sind,  ganz  ähnlsiche  Klagen  geführt  werden,  wie
über  den  deutschen  Advokatenstand,  auf  dem  der  Druck
der  geheimen  Schristlichkeit  laster,  und  daß  auch  die  Sachwalter
  in  den  überrhelnischen  Provinzen,  die  in  ihrer
Person  den  avouô  und  den  avocal  vereinigen,  den  franzoͤsischen
  avocats  in  Manchem.  nachstehen.