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Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901.
Mark.
Nach den beiliegenden Spezial-Etats betragen
die Einnahmen und Ausgaben:
I. für das ostafrikanische Schutzgebiet .. . . . . . . . . . . . . . .. . . ... 8 491 000
II. für Kamerun . . . . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. 3 775 800
Ill .fürTogo 1 448 000
IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet 10 451 600
V. für Neu-Guinea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. 809 700
VI. für die Karolinen, Palauinseln und Marianen 311 500
VII. für Samoa . . . . . . . . . . . . . 266 000
VIII. für Kiautschou 11 050 000
zusammen 6 603 600
Anmerkung.
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In-
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu.
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten
in den afrikanischen Schutzgebieten und im Schutzgebiete von Neu-Guinea
sind die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete
auf das Rechnungsjahr 1900 maßgebend.
Berlin im Schloß, den 22. März 1901.
(L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow.
Reichs-Gesehbl. 1901. 16