Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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Etat der Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1901. 
 
 
 
Mark. 
Nach den beiliegenden Spezial-Etats betragen 
 die Einnahmen und Ausgaben: 
I. für das ostafrikanische Schutzgebiet .. . . . . . . . . . . . . . .. . . ... 8 491 000 
II. für Kamerun . . . . . . . . . . . . . . .. .. . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. 3 775 800 
Ill .fürTogo 1 448 000 
IV. für das südwestafrikanische Schutzgebiet 10 451 600 
V. für Neu-Guinea . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . .. . . . . . .. 809 700 
VI. für die Karolinen, Palauinseln und Marianen 311 500 
VII. für Samoa . . . . . . . . . . . . . 266 000 
VIII. für Kiautschou 11 050 000 
zusammen 6 603 600 
Anmerkung. 
Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen 
Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten und Militärpersonen dadurch 
entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren In- 
habern nicht versehen werden können, fließen dem Reservefonds zu. 
Für die Aufrückungszeiten und die Aufrückungsstufen bezüglich der 
Auslandsgehälter, für die Höhe der Kolonialdienst-Zulagen sowie für 
die der Pensionsberechnung zu Grunde zu legenden Bezüge der Beamten 
in den afrikanischen Schutzgebieten und im Schutzgebiete von Neu-Guinea 
sind die Bestimmungen der Denkschrift zum Haupt-Etat der Schutzgebiete 
auf das Rechnungsjahr 1900 maßgebend. 
Berlin im Schloß, den 22. März 1901. 
  
(L. S.) Wilhelm. 
Graf von Bülow. 
  
Reichs-Gesehbl. 1901. 16
	        
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